Wien-Demo: Polizei-Verwirrspiel um Maskenpflicht und genehmigte Kundgebungen

Bild: privat

Morgen haben wieder zehntausende Österreicher ihre Anwesenheit bei den Großkundgebungen in Wien angekündigt. Zahlreiche Akteure der Zivilgesellschaft mobilisieren. Info-DIREKT hat bei der Polizei nachgefragt, was nun erlaubt ist und was nicht – und ist auf einige erstaunliche Widersprüche gestoßen.

Von Michael Mayrhofer

Vorweg, Gültigkeit hat – zumindest bis zur nächsten Novelle oder einem Spruch des Verfassungsgerichtshofs, die Rechtsvorschrift für die 4. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung, abrufbar hier.

Darin ist festgehalten: Veranstaltungen nach dem Versammlungsgesetz von 1953 sind nicht automatisch verboten wie es alle anderen Veranstaltungen sind. Bei der Teilnahme an einer solchen Veranstaltung ist „eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder eine Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard zu tragen.“ 

Missverständnisse vorprogrammiert

Die Presseabteilung der Landespolizeidirektion Wien dürfte davon noch nichts mitbekommen haben beziehungsweise vertritt man unterschiedliche Rechtsmeinungen. Denn in der Presseaussendung, verfasst am 5. März, bezugnehmend auf Samstag, 6. März, steht wörtlich: „…dass Teilnehmer von
Versammlungen zueinander einen Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten und einen eng anliegenden Mund- und Nasenschutz zu tragen haben.“ Diese Auskunft ist rechtlich falsch, könnte aber wieder zu zahlreichen Problemen zwischen Kundgebungsteilnehmern und der Polizei führen. Vielleicht sind solche „Missverständnisse“ ja auch beabsichtigt. Auf telefonische Nachfrage gab man uns bekannt, dass eine FFP2-Maske zu tragen wäre.

Welche Kundgebungen genehmigt sind wird nicht bekannt gegeben

Um unsere Leser zu informieren, ersuchten wir die Polizei auch um eine Stellungnahme, welche Kundgebungen nun eigentlich erlaubt und welche verboten wären. Dazu gibt die Presseaussendung nur nebulös Auskunft: „Für den 06.03.2021 wurden insgesamt 36 Versammlungen angezeigt, davon wurden 12 aufgrund der oben angeführten Gründe untersagt und zwei Versammlungen wurden zurückgewiesen.“ Auch diese Frage war Teil unseres Telefonats mit der Landespolizeidirektion. Die Dame am Telefon stimmte nach mehreren Minuten zu, dass es für die eigenen Beamten natürlich eine Liste mit genehmigten und nicht genehmigten Kundgebungen gäbe – diese aber nicht herausgegeben wird.

Dass dies zu Problemen, Verwechslungen und eventuell rechtswidrigen Handlungen führen könnte, da die Bürger sich ja nirgendwo informieren könnten, was offiziell bewilligt wurde und was nicht, führte leider nicht weiter. Diese Liste bleibt ein Staats- bzw. zumindest ein Polizeigeheimnis. Innenminister Nehammer wird schon wissen, warum. Auch wenn die Dame, mit der wir telefonierten, sehr freundlich und höflich war und wir ihr keinen direkten Vorwurf machen wollen, ist es einigermaßen befremdlich, dass bereits im Vorfeld statt Aufklärung auf Verschleierung gesetzt wird.

Antifa hat Randale angekündigt

Die potenziell gewaltbereite „Antifa“ hat sich in der nicht zuletzt seit einem Kurz-Besuch in der Redaktion besonders regierungstreu auftretenden Zeitung „Heute“ für den Plan feiern lassen, friedliche Mitbürger bei der Ausübung ihrer in der Verfassung festgeschriebenen Rechte behindern zu wollen. Dieses Medium denunziert faktenfremd pauschal viele Teilnehmer als „gewaltbereite Hooligans, verurteilte Neonazis und Antisemiten“ welche „Passanten mit Maske anspucken und anhusten würden“.  Die gefährlichen Linksradikalen möchten sich um 12.00 Uhr im Votivpark treffen und dann die behördlich genehmigten, friedlichen Kundgebungen stören. Es ist beachtlich, dass angebliche Antikapitalisten und Staatsfeinde in Tagen wie diesen für die Interessen des Staats und der Multimilliardäre auf die Straße gehen, um Menschen einzuschüchtern und zu bedrohen.

TikTok-Kommentar von Michael Scharfmüller dazu:

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