Der deutsche Verfassungsschutz: Unfähig oder unwillig?

Der deutsche Verfassungsschutz: Unfähig oder unwillig?
Bilder: freepik

Der syrische Messerstecher, der Anfang Oktober in Dresden einen deutschen Touristen tötete und einen zweiten verletzt hatte, wurde vom Verfassungsschutz bereits lange vor seiner Tat als Gefährder beobachtet. Obwohl die Gefährlichkeit des 2015 als Flüchtling eingereisten 20-Jährigen bekannt war, konnte die Tat nicht verhindert werden. Wie nutzlos eine solche Beobachtung – trotz sehr hoher Kosten – ist, zeigt auch der Umstand, dass nach der Tat über zwei Wochen vergingen, bis die Sicherheitsbehörden den flüchtigen Islamisten stellen konnten.

Dieser Artikel von Thomas Steinreutner ist im Printmagazin Nr. 35 „Augen auf bei Islamismus und Verfassungsschutz“ erschienen, das Sie jetzt kostenlos zu jedem Abo erhalten.

Dieser Fall wirft erneut zwei Fragen auf: Erstens, weshalb werden Gefährder wie der Messerstecher Abdullah, der im Oktober 2015 aus Syrien nach Dresden gekommen war und im Mai 2016 einen Asylantrag gestellt hatte, nicht abgeschoben?

Zweitens, was läuft im Inlandsgeheimdienst („Verfassungsschutz“) falsch? Die „Pannen“ dieser „Sicherheitsbehörde“ füllen mittlerweile ganze Aktenschränke. Auch beim islamistischen Messerattentat in Dresden haben die Behörden versagt. So gestand LKA-Präsident Petric Kleine in Hinblick auf Abdullah ein: „Es musste damit gerechnet werden, dass er Straftaten begeht.“

Seit 2017 als Gefährder bekannt

Schwer zu erkennen war die kriminelle Ader des Syrers wirklich nicht. Abdullah wurde nämlich bereits am 31. August 2017 vom LKA als islamistischer Gefährder eingestuft. Der Grund dafür dürfte gewesen sein, dass er in mehreren Chat-Beiträgen für den IS geworben und bei Facebook dessen Symbole verwendet hatte.

Im November 2018 wurde er „unter anderem wegen Werbens um Mitglieder oder Unterstützer einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Körperverletzung und Bedrohung“ zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Im Chat soll er sich als „schlafende Zelle“ bezeichnet und sich für Anleitungen zum Bau von Sprengstoffgürteln sowie Schriften für Selbstmordattentäter interessiert haben, schreibt die „Süddeutsche Zeitung“.

Zudem soll er geplant haben, sich bei den Filmnächten am Elbufer in die Luft zu sprengen. „2019 wurde ihm sein Flüchtlingsstatus aberkannt“, schreibt die „Sächsische Zeitung“. Anstatt ihn abzuschieben, wurde er jedoch nur beobachtet – und das obwohl selbst der Chef des sächsischen Verfassungsschutzes, Dirk-Martin Christian, bei einer Pressekonferenz nach dem Attentat meinte: „Selbst wenn es eine 24/7-Beobachtung gegeben hätte: Wir hätten diese Tat nicht verhindern können.“

Leben retten – Abschiebungen durchführen

Angeblich sei die Abschiebung Abdullahs nicht möglich gewesen, weil Syrien weiterhin nicht sicher sei. Dazu sind zwei Dinge festzuhalten. Erstens muss es einem Staat, der die Aufgabe hat seine Bürger zu schützen, egal sein, ob ein gefährlicher Krimineller in seiner Heimat sicher ist oder nicht. Zweitens haben Frank Pasemann und einige weitere AfD-Bundesabgeordnete mit ihren Syrienreisen längst bewiesen, dass Syrien über weite Teile ein sicheres Land ist. Mehr dazu auch in einem Info-DIREKT-Interview mit Frank Pasemann, erschienen in Ausgabe 34.

Zudem hat das Bürgernetzwerk Ein Prozent mit der Studie „Asylfakten – Wer kommt, der bleibt!“ längst aufgezeigt, wie und unter welchen Bedingungen Abschiebungen möglich sind.

Es ist fraglich, wieviel Leid Islamisten in Europa noch anrichten müssen, bis endlich ein Umdenken in der Migrationspolitik stattfindet. Bisher gestehen weder die Regierung noch die Behörden offensichtliche Fehler ein. In einem Zeitungskommentar heißt es dazu:

„Um klare Aussagen ist hier niemand bemüht. Stattdessen verstecken sich die Behördenoberen hinter Schachtelsätzen, Paragraphen und dem Fakt, dass der Generalbundesanwalt den Fall übernommen hat.“ 

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