Regierung und Medien ignorieren Wiener Corona-Urteil

Bild: Hintergrund freepik @fabrikasimf / Vordergrund: Sebastian Kurz: Bundesministerium für Europa, Integration und Äusseres - Flickr: Arbeitsbesuch Serbien, CC BY 2.0

Die Regierung Kurz macht, was sie sehr gerne macht, wenn sie bei Fehlverhalten erwischt oder gar einzelne Regierungsmitglieder einer Straftat beschuldigt werden: Man schweigt, man sitzt es aus. Doch es ist längst nicht nur die Regierung. Obwohl ein ordentliches Gericht festgestellt hat, dass es keinerlei haltbare Grundlage gibt, Menschen auf Basis eines ungeeigneten und fehleranfälligen Tests als krank zu erklären und wegzusperren, halten auch SPÖ-regierte Bundesländer an ihrer verfassungs- und grundrechtswidrigen Horror-Politik fest. Beeindruckend ist in diesem Zusammenhang auch das auffällige Schweigen der fürstlich subventionierten Medien.

Ein Kommentar von Michael Mayrhofer

Wie Info-DIREKT gestern berichtete, stellte das Wiener Verwaltungsgericht fest, dass die Corona-Politik der Bundesregierung kein wissenschaftliches und kein juristisches Fundament hat. Das Urteil ging um die Welt. Ausgangspunkt war eine Beschwerde der FPÖ, weil eine politische Kundgebung scheinbar willkürlich untersagt wurde. Dieser Beschwerde wurde in allen Punkten stattgegeben. Die Polizei Wien äußerte gegenüber dem ORF, dass man eine außerordentliche Revision des Urteils beantragen wolle. Ohne politische Intervention werden einer solchen Revision aber von Juristen nicht viele Chancen gegeben.

Beeindruckend ist im negativen Sinne, dass dieser vorläufig kapitale juristische Bauchfleck von Wiener Polizei, Wiener Gesundheitsamt, Gesundheitsministerium, Innenministerium und Türkis-Grüner Bundesregierung in der Medienwelt abseits der Alternativmedien kaum Beachtung findet. Man versucht, das Urteil wegzuignorieren. Außer eines kleinen Artikelchens in ORF-Online (siehe oben) und einer kurzen Erwähnung in einer Nachrichtensendung des Vortages schien man im öffentlich-rechtlichen sehr darauf bedacht gewesen zu sein, hier keine großen Wellen zu schlagen. Für die Anmerkung, dass eigentlich noch viel strengere Maßnahmen „zulässig wären“ blieb aber Zeit.

Respekt vor dem Rechtsstaat nicht überall vorhanden

Unter den Tageszeitungen griff unseres Wissens nur der Standard den Sachverhalt auf. Während man gerade dort auf die Unabhängigkeit der ordentlichen Gerichte pocht, sobald ein Urteil zugunsten der Migrationsindustrie oder linken Aktivisten gefällt wird, versuchte man hier durch das Zitat eines Dritten, des Verwaltungsrechtsprofessors Peter Bußjäger, den Richter zu diskreditieren beziehungsweise seine Kompetenz in Frage zu stellen.

Die anonyme Denunzianten- und Hetz-Seite „FPÖ Fails“, welche von manchen Medien ungeachtet des kriminellen Hintergrundes als Quelle genutzt wird, beschimpfte den Richter und sein Urteil via Twitter. In diesen Kreisen ist offenbar Respekt vor der Gerichtsbarkeit und dem Rechtsstaat nicht vorhanden. Hier eines von zahlreichen Hasspostings aus diesem dubiosen Verein:

Äußerungen von Sebastian Kurz oder Rudolf Anschober zu dem Urteil sind nicht bekannt. Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums betonte, „die Kritik nicht zu verstehen“. Aus Sicht dieses Sprechers würden die Maßnahmen und Entscheidungen des Ministeriums auf Basis der Vorgaben der WHO und des ECDC getroffen. Dies hatte der Richter ausdrücklich in Frage gestellt beziehungsweise widerlegt.

Regierung macht völlig unbeirrt weiter

Das Verhalten der Regierenden lässt darauf schließen, dass ihnen am Anschein einer  Rechtsstaatlichkeit nicht viel gelegen ist. Sowohl die absurden Maßnahmen für die „Ostregion“ werden weiter betrieben, in weiteren Bundesländern wird Panik geschürt. All dies auf Basis der unsicheren und nicht aussagekräftigen PCR-Tests sowie unter wildem Durcheinanderwürfeln von Begriffen. Dazu schrieb der Richter am Verwaltungsgericht, der für manche Linke als auch Regierungsbejubler (siehe oben) nur ein „Schwurbler“ ist:

„Der Gesundheitsdienst der Stadt Wien verwendet darin die Wörter `Fallzahlen´, `Testergebnisse´, ´Fallgeschehen´sowie ´Anzahl an Infektionen´. Dieses Durcheinanderwerfen der Begriffe wird einer wissenschaftlichen Beurteilung der Seuchenlage nicht gerecht. Für die WHO (WHO Information Notice for IVD Users 2020/05, Nucleic acid testing (NAT) technologies that use polymerase chain reaction (PCR) for detection of SARS-Cov-2, 20 January 2021) ausschlaggebend ist die Anzahl der Infektionen / Erkrankten und nicht der positiv Getesteten oder sonstiger ´Fallzahlen´.

Tatsächlich könnte man soweit gehen und arglistige Täuschung hinter der synonymischen Verwendung all dieser Begriffe vermuten. Denn die Regierung hatte bis heute nie ein gesteigertes Interesse daran, das angebliche Seuchengeschehen transparent darzustellen. Der oft strapazierte Inzidenzwert wird von vielen Internetnutzern deshalb inzwischen auch „Inszenierungswert“ bezeichnet.

Auf Anfrage von Info-DIREKT äußerte sich die FPÖ Nationalratsabgeordnete Dagmar Berlakowitsch folgendermaßen zum Sachverhalt:

Das Urteil des Verwaltungsgerichts, eine Entscheidung zugunsten der Bürger, der Grund- und Freiheitsrechte und gegen den Corona-Irrsinn, passt nicht in das Konzept der Regierungslinie. Die Medienförderung an Mainstream Medien wirkt.

 

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