Maskenverordnung im Freien verletzt? Polizei rät, Notruf zu wählen!

Symbolbild: freepik / Vordergrund: Redaktion; Hintergrund: freepik / @tirachardz

In Wien herrscht seit ein paar Tagen auch im Freien an bestimmten Plätzen FFP2-Maskenpflicht. Falls Passanten dort jemanden ohne Maske sehen, sollen diese den Notruf  133 wählen, rät die Polizei Wien auf Twitter. Der Vorschlag für Ordnungswidrigkeiten den Notruf zu benutzen erscheint überzogen – oder gar strafbar zu sein. Es besteht die Gefahr, mit so einer Aktion das Leben von Menschen zu gefährden, die tatsächlich bedroht sind und die Hilfe des Notrufs benötigen.

Von Michael Mayrhofer

Stellen Sie sich vor, ein Überfall ist im Gange. Ein Bankraub geschieht vor ihren Augen. Aus der Nachbarwohnung lauter Lärm und schrille Hilferufe. Islamistische Terroristen bereiten einen Anschlag vor und laufen mit ihren Sturmgewehren durch die Gegend. Für all diese Fälle und noch viel mehr, wo Menschenleben in Gefahr sind, ist der Polizeinotruf vorgesehen.

Darf man den Notruf wählen, wenn jemand falsch parkt? Ein Papier auf den Boden fallen lässt? Auf den Gehsteig uriniert? Das sind Ordnungsverletzungen, Leib und Leben sind nicht bedroht. Ruft man wegen solchen Kleinigkeiten den Notruf, macht man sich gegebenenfalls selbst strafbar. In jedem Fall riskiert man, die lebensrettende Nummer zu blockieren, während anderswo echte Gefahr droht.

Der Missbrauch von Notrufen ist in Österreich unter dem § 145 Strafgesetzbuch geregelt:

(1) Wer absichtlich oder wissentlich

1. Notrufe oder Notzeichen missbraucht oder
2. vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Dies im Hinterkopf, muss man nachfolgende Dialoge mit der Polizei Wien über den Kurznachrichtendienst Twitter bewerten. Mehrfach wurden „besorgte Bürger“ darauf hingewiesen, dass Sie Verstöße gegen die umstrittene Maskenpflicht im Freien mittels Notruf 133 melden sollen.

Nur, weil ein Social Media Praktikant am Twitter-Account der Polizei eine Auskunft gibt, muss diese noch lange nicht rechtskonform sein. Speziell in der Landespolizeidirektion Wien wurden hier schon sehr merkwürdige Nachrichten beobachtet, beispielsweise verbrüdernde Kuschel-Nachrichten mit der linksextremen Antifa.

Die aktuelle Verordnung zum verpflichtenden Tragen von FFP2-Masken in Wien im Freien findet sich hier. Daraus geht klar hervor, dass es sich um eine regionale Verordnung handelt und entsprechend ein Verstoß dagegen bestenfalls eine Ordnungswidrigkeit darstellen kann. Laut ORF sind Verwaltungsstrafen in Höhe von bis zu 120 Euro möglich. Wie oben erklärt, ist der Notruf für derlei Dinge nicht vorgesehen.

Corona-Panikmache der Regierung buchstabengetreu ernst nehmen?

Vor wenigen Tagen scherzte noch ein Anti-Corona-Maßnahmen-Aktivist im Online-Medium Report24 über einen ähnlichen Sachverhalt. Man könnte als braver Bürger die Corona-Panikmache der Regierung doch einfach ernst nehmen und bei jeder Maske, die am Boden liegt, die Polizei verständigen. Außerdem die Feuerwehr, das Bundesheer und den Katastrophenschutz. Denn von jeder Maske am Boden geht potenziell eine schreckliche, tödliche Gefahr aus – wenn man den Worten der Bundesregierung glauben schenkt. Für derlei Aktivitäten den Notruf zu verwenden, wäre aber nicht einmal diesem Scherzbold eingefallen.

 

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