Was muss noch passieren, damit Van der Bellen aufwacht?

Bild: Van der Bellen Peter Lechner - Press Photographer, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=80247912; Grafik: Freepik / @user10320847; Zusammenstellung Info-DIREKT

Frei nach Peter Filzmaier: „Was macht der Präsident eigentlich beruflich?“ Diese Frage stellt sich  immer häufiger, denn während die Regierung immer häufiger Gesetze, die Verfassung und mittlerweile sogar Gerichte ignoriert, schweigt die letzte Notbremse der Demokratie eisern. 

Ein Kommentar von Michael Mayrhofer

Man stelle sich vor, der amtierende Kanzler würde ein Urteil des obersten Gerichtes ignorieren. Bei jeder anderen Partei, speziell den Freiheitlichen wäre es wohl ein Drama, das zumindest zu einer Rüge durch die EU führen würde. Vielleicht wäre auch wieder einmal ein Weisenrat nötig. Sebastian Kurz ignorierte gestern die Frist des Verfassungsgerichtshofes, bisher nicht übermittelte E-Mails zum Untersuchungsgegenstand offenzulegen. Er ist der Meinung, er habe schon alles mit Relevanz übermittelt. Dass Kurz über einen privaten Mailaccount auch dienstliche Agenden abwickelt, verriet zwar seine Assistentin vor dem Untersuchungsausschuss, doch der Kanzler ignoriert diesen Umstand eisern. Und seinen Kalender könne er nicht vorlegen, diesen habe er nämlich gelöscht.

Man stelle sich vor, der amtierende Finanzminister würde ein Urteil des obersten Gerichtes ignorieren. Hier wurden zusätzliche Akten aus dem Ressort Gernot Blümels angefordert, ebenso durch Anordnung des Verfassungsgerichtshofs. Übermittelt wurde bislang nichts.

Er wäre die letzte Instanz

In beiden Fällen wäre ein Mann dafür zuständig, die Anordnungen des Gerichtes exekutieren zu lassen: Der Bundespräsident. 

Österreichische Bundesverfassung, Artikel 146, Abs. 2

“Die Exekution der übrigen Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes liegt dem Bundespräsidenten ob. Sie ist nach dessen Weisungen durch die nach seinem Ermessen hiezu beauftragten Organe des Bundes oder der Länder einschließlich des Bundesheeres durchzuführen. Der Antrag auf Exekution solcher Erkenntnisse ist vom Verfassungsgerichtshof beim Bundespräsidenten zu stellen.”

Jetzt stellt sich die Frage, ob sich der Bundespräsident nach wie vor hauptsächlich der grünen Kleinpartei verbunden fühlt, welche zur Zeit als Erfüllungsgehilfe der Kanzlerpartei agiert? Denn im Endeffekt würde ein entschlossenes Auftreten für Recht und Verfassung natürlich auch den Junior Partner in der Koalition beschädigen, auch wenn diesen in diesem Fall überhaupt keine Mitschuld trifft. Doch Van der Bellen schweigt.

Nur zum Beginn des Ramadan, da schwieg Van der Bellen nicht. Kurz sah er wohl auf, durch die dicken Rauchschwaden der Zigaretten und erinnerte sich daran, dass er den Menschen, die noch nicht so lange hier leben, Respekt erweisen müsse. Das fand am 12. April auch statt.

Nationalratspräsident will Wahrheitspflicht abschaffen

Was nicht stattfand war die notwendige Kritik an Politikern, welche mittlerweile jeden Funken an Rechtsstaatlichkeit verweigern. Sebastian Kurz wurde ja aufgrund angeblicher mehrfacher Falschaussage vor dem Ibiza Untersuchungsausschuss bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Von konkreten Ermittlungen war bislang nicht die Rede, auch wenn der Tatbestand zumindest nach den Worten von NEOS-Politikern mit klarer Beweislage erfüllt zu sein scheint. Die Lösung der ÖVP ist aber eine andere. Man schickte Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka mit dem Vorschlag vor, doch die lästige Wahrheitspflicht im Untersuchungsausschuss abzuschaffen.

Nicht auszudenken…

Und wieder: Man stelle sich vor, dieser Vorschlag wäre von einem FPÖ Politiker während einer FPÖ Regierungsbeteiligung gekommen. Die etablierten Medienhäuser hätten sich gar nicht mehr eingekriegt, wären fast gekentert vor lauter Schlagseite. Und weltweite Empörung bis in die Chefredaktion von CNN wäre gewiss gewesen. Doch der Bundespräsident schweigt. Mahnende Worte hat er nur für politische Gegner. Über „seine“ Regierung lässt er nichts kommen. Sein Schweigen kann wohl kaum als Erfüllung seiner überparteilichen Pflichten zum Wohle des Volkes interpretiert werden.

Einen weiteren Notfallmechanismus sieht die österreichische Verfassung leider nicht vor. Dieses Regelwerk, das ausgerechnet Van der Bellen als „elegant“ bezeichnet hatte, kennt keinen weiteren Ausweg für eine Situation, in der sich Regierung und Bundespräsident dazu entschieden haben, den Pfad des demokratischen Konsens, des Glaubens an Rechtsstaatlichkeit und die Erfüllung der auferlegten Pflichten zu verlassen. Dann ist das eben so und das Volk hat es hinzunehmen. Ein unerträglicher Zustand. 

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