Nur mit 3G’s: „Öffnungen“ ab 19. Mai / EU feilt an Bargeldabschaffung / Urteil aus Weimar: Lockdown im März 2020 nicht vertretbar

Der Info-DIREKT-Tagesrückblick
Tagesrückblick-Symbolbild mit Model nachgestellt; Bildkomposition: Info-DIREKT

Info-DIREKT Tagesrückblick für den 10. Mai 2021:

„Öffnungen“ ab 19. Mai: Leben nurmehr mit „3G’s“

Getestet, geimpft oder genesen – wer eines dieser „3G’s“ vorweisen kann, darf die ab 19. Mai eingeschränkt geöffneten Gastronomie-, Sport- und Freizeitbetriebe besuchen. Was medial heute als bevorstehende „weitgehende Öffnung“ verkauft und von Werner Kogler als „Neuer Frühling“ betitelt wird, ist in Wahrheit die Einzementierung der neuen Unfreiheit. FFP2-Maskenpflicht, Kapazitätsbeschränkungen, Registrierungspflichten – derlei Maßnahmen kommen zur Testpflicht hinzu und werden dafür sorgen, dass die „geöffneten“ Betriebe ihre finanziellen Verluste der vergangenen Monate unmöglich auch nur annähernd ausgleichen können werden. Und auch für die Bürger kann von normalem Leben keine Rede sein.

EU-Kommission feilt weiter an Bargeldabschaffung

Im Zuge eines neuen Gesetzespakets gegen Geldwäsche möchte die EU-Kommission einen weiteren Angriff auf das Bargeld starten. Barzahlungen ab 10.000 Euro sollen schlichtweg verboten werden. Außerdem möchte man eine weitere EU-Behörde gründen: Im „Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung“ sollen dieser viele Befugnisse eingeräumt werden, die ihr weitreichende Überwachungsmaßnahmen erlauben werden.

Deutscher Ärztetag: Bildung nur noch für geimpfte Kinder

Vom 4. bis zum 5. Mai fand der 124. Deutsche Ärztetag statt. Dort einigte man sich auf eine stark faschistisch anmutende Empfehlung an die Bundesregierung: Kindern und Jugendlichen solle der Schulbesuch nur noch mit Covid-19-Impfung erlaubt werden. Wörtlich hieß es da:

Die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe erlangen Familien mit Kindern nur mit geimpften Kindern zurück.

Urteil aus Weimar zerlegt deutsche Lockdown-Politik

Noch ein kritischer Richter: Wie nun bekannt wurde, hat ein Weimarer Richter in einem Urteil das Handeln des RKI und den Umgang der deutschen Bundesregierung mit der Corona-Situation im März 2020 regelrecht in der Luft zerrissen. Der damals verhängte Lockdown sei durch nichts zu rechtfertigen gewesen: Dem RKI sei damals sehr wohl bewusst gewesen, dass die Zahl der Neuinfektionen vor allem durch zunehmende Testungen stieg. Der verbreitete Alarmismus beruhte auf keinerlei empirischen Daten, Krankenhäuser und Intensivstationen drohte keine Überlastung. Das Urteil zweifelt die Verlässlichkeit der RKI-Einschätzungen stark an.

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