ÖVP-Bildungsminister wirbt mit Brief an Schüler für Corona-Impfung

Fassmann: von Bundesministerium für Finanzen - Ministerrat am 8.1.2020, CC BY 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=85738048

Mit einem Brief an alle Schüler ab der 9. Schulstufe schockierte ÖVP-Bildungsminister Fassmann zahlreiche Eltern. Darin warb er dafür, auch Kinder und Jugendliche dem experimentellen mRNA-Impfstoff der Covid-19-Impfungen auszusetzen. Dabei ist er sogar stolz darauf, dass noch nie zuvor ein Impfstoff so schnell entwickelt wurde.

Ein Kommentar von Michael Mayrhofer

Das Schulunterrichtsgesetz sieht vor:

§ 2. Aufgabe der österreichischen Schule

(1) Die österreichische Schule hat die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken. Sie hat die Jugend mit dem für das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zum selbsttätigen Bildungserwerb zu erziehen.

Inwiefern diese Prinzipien mit einem Werbebrief für die Teilnahme an einer großangelegten Impfstudie für einen experimentellen mRNA-Impfstoff erfüllt sind, muss jeder für sich selbst beurteilen. Kritiker geben sich jedenfalls entsetzt, dass die Impfpropaganda nun nicht einmal mehr vor den Schulen Halt macht. Während bei den zuständigen Stellen die Rückmeldungen von Nebenwirkungen in einem bisher nie dagewesenen Umfang eingehen, möchte man nun auch Kindern diesen Stoffen aussetzen, die formal nur eine Notfallzulassung besitzen. Alle, die momentan geimpft werden, sind Teil einer großen Feldstudie, die Erkenntnisse fließen in die Beurteilung der Medikamente ein, über deren endgültige Zulassung oft erst in Jahren entschieden wird.

Kinder und Jugendliche haben meist asymptomatische oder milde Verläufe

Vor Corona war es Teil erbitterter Expertendiskussionen, wann die Teilnahme an einer Studie ethisch vertretbar ist. Solche Grundsätze scheinen mittlerweile vergessen zu sein. Inzwischen hat man nicht einmal mehr ein Problem damit, Impfstoffe mit immensen Nebenwirkungen auch Schülern zu verabreichen, welche statistisch aber kaum an Covid-19 erkranken beziehungsweise einen asymptomatischen oder milden Krankheitsverlauf haben, wie auch in diesem aktuellen Artikel zugegeben wird.

Stolz auf „schnelle Entwicklung“ des Impfstoffes

In seinem Brief an alle Schüler ab der 9. Schulstufe hält Fassmann fest:

Noch nie wurde ein Impfstoff so schnell entwickelt, wie es bei Corona der Fall war. Das kann uns Menschen auch ein bisschen stolz machen. Stolzdarauf, was wir durch Neugierde, Bildung, Wissen und Teamgeist alles gemeinsam zustande bringen.

Und:

Corona wird im Herbst noch nicht verschwunden, aber ein Großteil der Bevölkerung wird geimpft sein. Ein Impfstoff (Biontech/Pfizer) ist bereits für Jugendliche ab 16 Jahrenzugelassen, für jene unter 16 Jahren könnte es auch bald soweit sein. Ich setze mich auf jeden Fall dafür ein, dass auch Ihnen so schnell wie möglich das Angebot einer Impfung zur Verfügung steht! Mit den Selbsttests haben wir ein weiteres, gutes Instrument, das uns im neuen Schuljahr begleiten kann – wenn notwendig.

Aus meiner Sicht sollte man auf schnell entwickelte, nicht ausreichend getestete medizinische Wirkstoffe und Impfstoffe nicht stolz sein, der passendere Begriff wäre „leichtsinnig“, etwas weniger freundlich wäre „grob fahrlässig“.

Arzneimittelgesetz ein weiteres Mal ignoriert

Es ist bedauerlich, dass sich im Türkis-Grün regierten Österreich auch niemand mehr um geltende Gesetze zu kümmern scheint. Ansonsten wüsste Fassmann vielleicht, dass im Arzneimittelgesetz gewisse Grundlagen für das Bewerben von Impfungen festgeschrieben sind. Freilich – er ist nicht der Einzige, der sich spätestens seit Beginn der Massenimpfungen darum nicht mehr schert.

Arzneimittelgesetz § 52

(2) Laienwerbung hat, sofern in Abs. 4 nichts anderes bestimmt ist, zumindest folgende Angaben zu enthalten:

  1. den Namen der Arzneispezialität und die wissenschaftlich übliche Bezeichnung des Wirkstoffes, sofern das Arzneimittel nur einen Wirkstoff enthält,

  2. die für die sinnvolle Anwendung der Arzneispezialität unerlässlichen Informationen und

  3. einen deutlich wahrnehmbaren Hinweis darauf, dass Arzneimittel neben Wirkungen auch unerwünschte Wirkungen hervorrufen können und daher die Gebrauchsinformation genau zu beachten oder der Rat eines Arztes oder Apothekers einzuholen ist. Erfolgt die Werbung über akustische oder audiovisuelle Medien, so muss dieser Hinweis akustisch deutlich wahrnehmbar sein.

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