Corona-Schlupfloch: So erhalten Ungeimpfte weiter Lohnfortzahlungen

Corona-Schlupfloch: So erhalten Ungeimpfte weiter Lohnfortzahlungen
Bild: fp

Wieder einmal wurde in Deutschland im Eilverfahren eine neue Zwangsmaßnahme durch die Herrschenden durchgepeitscht, die den Bürger zur Impfung drängen soll. Doch der Wegfall der finanziellen Entschädigung für Ungeimpfte im Quarantänefall bedeutet nicht aller Tage Abend, es gibt Mittel und Wege, wie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck erläutert.

von Max Bergmann

Nicht ganz neu ist die Diskussion, Ungeimpften das Leben so unangenehm wie möglich zu gestalten. Ziel ist natürlich, sie zur Impfung zu drängen. Der Politik der heutigen Zeit ist mittlerweile jedes Mittel recht, selbst gesteckte Ziele zu erreichen, notfalls auch mit Zwang. Der neueste Wurf der autoritären Zwangspolitik in Deutschland ist die faktische Abschaffung der Solidargemeinschaft im Gesundheitswesen. Während noch vor wenigen Wochen nur einige wenige Bundesländer über diesen Schritt laut nachdachten wurden die Planungen für eine bundeseinheitliche Lösung zuletzt konkreter. Am Dienstag verlautbarte man aus eingeweihten Kreisen, ab 11. Oktober werde jegliche finanzielle Entschädigung für Ungeimpfte in Quarantäne eingestellt – zum 1. November tritt diese Neuregelung nun in Kraft, wie sich am Mittwoch bestätigte.

Änderung der Quarantänebestimmungen macht’s möglich

Bereits im März 2020 wurde das Infektionsschutzgesetz um den Passus erweitert, der nun hier breite Anwendung finden soll. Damals noch unter dem Stichwort „Masernschutzgesetz“ erweiterte man den Gesetzestext in einer Art und Weise, die es nun ermöglicht, Ungeimpfte finanziell zu benachteiligen und damit in ihrer blanken Existenz zu bedrohen. So schließen sich Entschädigungszahlungen an Bürger in Quarantäne aus, wenn der Betroffene die Absonderung durch eine Impfung hätte vermeiden können. Konkret spielte dies aber bislang keine Rolle, doch eine Änderung der Quarantänebestimmungen lässt die Situation in neuem Licht erscheinen: So beschreibt das Robert-Koch-Institut auf seiner Homepage bereits seit Längerem, „vollständig Geimpfte“ seien von Quarantänebestimmungen ausgenommen. Demnach hätte, der Auslegung der Regierung nach, die Absonderung unter Gabe eines der umstrittenen Covid19-Vakzine vermieden werden können. Die Folge: Ungeimpfte werden trotz staatlichen Zwangs nicht mehr für Quarantänezeiten, Arbeits- und Verdienstausfall entschädigt.

Gewerkschaften kritisieren Vorstoß gegen Ungeimpfte scharf

Das Vorhaben, Ungeimpfte ihrer finanziellen Unabhängigkeit zu berauben, kritisierten die großen deutschen Gewerkschaften zuletzt scharf. Frank Werneke, der Chef der Gewerkschaft ver.di, sagte gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe, es sei falsch, eine „Impfpflicht durch die Hintertür einzuführen“ und betonte:

„Die Politik steht im Wort, dass Impfen freiwillig bleiben soll.“

Auch der Vorsitzende des DGB kritisierte die Pläne scharf. Im Deutschlandfunk sagte er, im Zweifel müssten hier auch Gesundheitsdaten offengelegt werden, außerdem seien viele arbeitsrechtliche Konsequenzen nicht bedacht.

„Völlig indiskutabel“ – AfD-Direktkandidat beklagt massiven Eingriff in Freiheitsrechte

Thomas Marten (AfD), Direktkandidat für die Wahl des Berliner Abgeordnetenhaus im Wahlkreis 4 Charlottenburg-Wilmersdorf, fand klare Worte zu diesem Beschluss:

„Völlig indiskutabel! Das ist nur ein weiterer Eingriff in die Freiheitsrechte des Bürgers, zumal es sich ja um eine völlig freiwillige Impfung handelt“,

sagte der Fachpfleger für Anästhesie und Intensivtherapie am Mittwochnachmittag im Gespräch mit Info-Direkt. Er verwies auch auf die Solidargemeinschaft, die insbesondere das deutsche Gesundheitswesen am Laufen hält.

„Was ist mit denen, die sich beim freiwillig betriebenen Sport verletzen und dadurch ausfallen? Was ist mit denen, die die freiwillige Option einer Vorsorgeuntersuchung nicht wahrgenommen haben und an Brust- oder Darmkrebs erkranken?“,

gibt Marten zu bedenken.

Des Weiteren sagt er, die Ausfallzeiten eines Arbeitnehmers sind in vielen anderen Fällen „erheblich länger“ als während der meist symptomlosen Quarantänephase und nennt exemplarisch vorübergehende Erschöpfungszustände, die so manchen Patienten schon längerfristig aus der Bahn geworfen haben. In solchen Fällen gilt das Solidarprinzip offenbar weiter, nicht aber für Ungeimpfte in Corona-Quarantäne.

„Wie immer bei den Maßnahmen dieser Regierung ist es nicht zu Ende gedacht, nicht überlegt und völlig an den Realitäten, die tatsächlich vorherrschen, vorbei“,

klagt Marten gegenüber der Info-Direkt Redaktion an.

„Der Staat agiert einfach nur unehrlich und unredlich“

Auch der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD-Ratsfraktion in Recklinghausen, Sascha S. Menkhaus (AfD), zeigte sich von dieser neuen Regelung gegenüber Info-DIREKT zu tiefst erschrocken:

„Der Satz des Bundesgesundheitsministers ‚Ich habe im Bundestag mein Wort gegeben: In dieser Pandemie wird es keine Impfpflicht geben, und das gilt!‘ reiht sich neben historischen Lügen ein!“

Zudem kritisiert Menkhaus, der Staat agiere mittlerweile einfach nur noch „unehrlich und unredlich“:

„Keine Mauer. Die Rente ist sicher. Es wird keine Impfpflicht geben! Jeder Bürger kann doch hier live mitverfolgen, wie viel Politiker-Ehrenworte tatsächlich wert sind.“

In der Diskussion vergessen: Selbstständige, kleinständische Betriebe und Handwerker

Sascha S. Menkhaus verwies im Gespräch mit Info-DIREKT auch auf eine Gruppe Menschen, die in der Diskussion um Lohnfortzahlung und Entschädigungszahlungen derzeit völlig außer Acht gelassen wurde: Selbstständige.

„Zwar können Arbeitnehmer möglicherweise durch eine Krankschreibung eine Lohnfortzahlung erhalten, wenn schon die Entschädigung (durch die Landesbehörden, Anm. d. Red.) wegfällt. Doch dieser Ausweg bleibt Selbstständigen verwehrt!“, exemplarisch nannte er Kleinständische Betriebe, Einzelunternehmer und Handwerker, die durch die neuen Regelungen zur „Impfpflicht durch die Hintertür“ in ernste Bedrängnis kämen, wenn ihnen ein halber Monatsumsatz entfalle, so Menkhaus. Und weiter:

„Ich bin kein Impfgegner. Jeder notwendigen, sicheren Impfung stehe ich aufgeschlossen gegenüber. Aber eine undurchdachte, unverhältnismäßige Impfung mit völlig unausgegorenem Impfstoff, da mache ich nicht mit, da macht die AfD nicht mit. Wer ein Ende dieser überzogenen, kopflosen Maßnahmen will, der muss am Sonntag blau wählen!“

Rechtsanwalt Bredereck: Entgeltfortzahlung und Entschädigungszahlung zwei Paar Stiefel

Der aus dem Fernsehen und sozialen Medien bekannte Rechtsanwalt Alexander Bredereck, dessen Fachrichtung unter anderem auch Arbeitsrecht ist, griff die Thematik des Wegfalls der Lohnfortzahlung für Ungeimpfte außerdem in einem YouTube Video (Video am Ende des Absatzes) auf. Zunächst stellte er klar, die Begrifflichkeiten Entgeltfortzahlung und Entschädigungszahlungen müssten voneinander differenziert werden. So sei die Entgeltfortzahlung ein Bundesgesetz, an dem derzeit auch keinerlei Änderungen geplant sind. Im Krankenstand haben Arbeitnehmer in Deutschland bis zu sechs Wochen Anspruch auf ungekürzte Entgeltfortzahlung, sie erhalten also ihren vollen Lohn trotz Abwesenheit weiter. Im Quarantänefall aber spricht man von Entschädigungszahlungen für erlittenen Verdienstausfall durch die Landesbehörden. „Das ist ein fundamentaler, anderer Sachverhalt“, wie Bredereck erklärte. Für diesen Verdienstausfall werden Arbeitnehmer aber auch Selbstständige durch die Landesbehörden, die die Quarantäne angeordnet haben, finanziell entschädigt. In der Regel wird diese Leistung durch den Arbeitgeber beantragt, und dann auch durch diesen im Rahmen der regulären Lohnüberweisung an den Arbeitnehmer ausbezahlt.

Auch für Ungeimpfte: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bleibt bestehen

Diese Entschädigungszahlungen durch die Landesbehörden sollen nun aber für ungeimpfte Arbeitnehmer und Selbstständige zum 1. November eingestellt werden. Für Ungeimpfte ist der Unterschied zwischen den beiden Begriffen nun von äußerster Wichtigkeit:

„Entgeltfortzahlung gibt es, wenn du krank bist. Wenn du künftig krank bist, als Ungeimpfter, auch an Corona, bekommst du weiter Entgeltfortzahlung. Was du nicht bekommst, ist gerade wenn du nicht krank bist, und in Quarantäne gerätst, die Entschädigung für den Verdienstausfall für diese Zeit“

, erklärte Rechtsanwalt Alexander Bredereck.

„Gelber Schein“ bietet ungeimpften Arbeitnehmern die finanzielle Sicherheit

Mit dem Wissen über die unterschiedlichen Begrifflichkeiten und Bedeutungen ist also klar: Wer einen Krankenschein, in Deutschland häufig einfach „Gelber Schein“ genannt, vorweisen kann, wurde durch einen behandelnden Arzt krankgeschrieben und hat somit auch weiterhin Anspruch auf ungekürzte Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Dies gilt unabhängig davon ob man geimpft ist oder nicht, ob eine Quarantäne angeordnet wurde oder nicht. Bredereck stellte in seinem YouTube ausdrücklich klar, er rufe selbstverständlich nicht dazu auf, sich nun als Ungeimpfter im Quarantänefall einfach krankschreiben zu lassen, im Gegenteil, er warne davor. Gleichzeitig müsse man ja aber sehen, wie es im realen Leben in der Regel abläuft. Er verweist auf Krankschreibungen, die Arbeitnehmer häufig nach durch den Arbeitgeber ausgesprochener Kündigung vorlegen, um die restliche Zeit der Kündigungsfrist der Präsenzpflicht am Arbeitsplatz zu entgehen – vom Prinzip her nichts anderes.

Fallen durch jedes Raster: Selbstständige ohne Entgeltfortzahlung

Während ungeimpfte Arbeitnehmer, die ab 1. November eine Quarantäneanordnung erhalten, sich gelassen zurücklehnen können, sieht die Situation für Selbstständige deutlich schlechter aus, wie auch der AfD-Politiker Sascha S. Menkhaus bereits zu bedenken gab. In Deutschland gilt bislang grundsätzlich weiterhin die Möglichkeit, sich wegen leichten Atemwegserkrankungen telefonisch krankschreiben zu lassen. Für eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss man also derzeit also nicht mal mehr das Haus verlassen, man erhält das Dokument bequem per Post. Diese Regelung wurde zuletzt nochmals bis 31. Dezember 2021 verlängert. Doch Selbstständige haben diese Möglichkeit nicht, ihnen wird über diesen Umweg keine Entgeltfortzahlung gewährt. Diese Menschen, kleinständische Betriebe, die in so vielerlei Hinsicht unseren Alltag erleichtern, sie fallen durch jedes Raster. Für Solo-Selbstständige und kleinständische Betriebe wird die Situation durch den Wegfall der finanziellen Entschädigung durch die Landesbehörden also tatsächlich deutlich angespannter, breites Medienecho findet diese Tatsache aber nicht.

Deutschland auf dem Weg zum „autoritären Staat“

Der Grünen Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Baden-Württemberg) äußerte sich zuletzt zu tiefst autoritär: So sei in der Pandemie-Bekämpfung ein „Zwangsregime“ notwendig, er forderte noch schärfere Maßnahmen während die große Mehrzahl der Nachbarländer zur Normalität zurückkehren. Soziale Netzwerke und freie Journalisten werden zunehmend regelmäßig zensiert. Meinungsfreiheit existiert nur noch auf dem Papier. Aus linken Gruppierungen hört man mittlerweile regelmäßig, man könne doch trotzdem jederzeit alles behaupten, was man wolle – man müsse dann nur mit den Konsequenzen leben. Brennende Autos (hier Vadim Derksen, Sprecher der Jungen Alternative Berlin und Kandidat für die AfD zur Wahl des Berliner Abgeordnetenhaus in Berlin-Mahlsdorf), faktische Existenzvernichtung, willkürliche Hausdurchsuchungen wegen Meinungsäußerungen in sozialen Netzwerken (Quelle 1, Quelle 2). Die öffentlich-rechtlichen Medien in Deutschland entwickeln sich immer mehr zu einem linksgrünen Staatsfunk, der jüngst der bewussten Verbreitung von Fakenews überführt wurde. Demokratische Wahlen werden „rückgängig gemacht“ weil Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) das gerne so hätte. Diese Liste lässt sich fast unendlich weiterführen. Am kommenden Sonntag ist der Bürger am Zug und entscheidet, wie es weitergehen soll. Doch schon jetzt ist klar, einer INSA-Umfrage nach ist das Vertrauen in die Durchführung der Wahlen in Deutschland gering. Quo vadis, Deutschland? Nur die Zeit wird’s zeigen.

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