Geschäft mit der Zensur: Magazin Profil stellt eigene „Faktenchecker“ vor

Symbolbild: freepik @kuprevich

Es ist ein lukrativer Geschäftszweig geworden. Als „Faktenchecker“ erfüllten zunächst NGOs ausgelagerte Zensuragenden der Regierenden: Nachrichten aus alternativen Medien werden zumeist subjektiv eingeordnet – und danach Unterdrückung, Löschung und Sperren auf sozialen Medien wie Facebook. Etliche Medien witterten ein großes Geschäft: AFP, APA, DPA, ZDF und viele mehr. Nun startet auch das „Profil“ mit einem eigenen Team die wettbewerbsrechtlich bedenkliche Zensurmaschinerie.

Ein Kommentar von Michael Mayrhofer

Manche nennen es „betreutes Denken“, doch das ist für die Systeme, die sich vor unseren Augen entwickeln und einer Demokratie unwürdig sind, viel zu schmeichelhaft. Die herrschende Elite, vor allem die politische Linke, kann eine Sache nicht ertragen – und das ist die Widerrede. Egal wie gut argumentiert eine Meinung ist – entspricht sie nicht der vorgegebenen Linie, muss sie bekämpft werden. Jede veröffentlichte Meinung muss eingeordnet und in Kategorien von gut und böse eingeteilt werden. Wer denkt, dass Faktenchecker eine wertvolle Leistung erbringen, irrt. Bereits existierenden „Faktencheckern“ geht es um nicht weniger als die Vernichtung der publizistischen Konkurrenz. Offenbar will man die Menschen vollständig entmündigen und ihnen auch noch die Entscheidung abnehmen, aus welcher Quelle sie ihre Informationen beziehen.

Subjektive Bewertungen führen zu Sanktionen

„Faktenchecker“ wurden als Gegensatz zu Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt etabliert. Diese Institutionen geben sich zwar vordergründig betont seriös, nehmen es zumeist aber selbst mit der Wahrheit nicht sehr genau – was in Deutschland auch schon durch einige Gerichtsurteile bestätigt wurde. Liest man  einige dieser „Checks“, wird klar, dass oft auf Basis von Vermutungen oder persönlichen Präferenzen ein Prädikat wie „nicht belegt“, „nicht ausreichend belegt“ oder „irreführend“ vergeben wird. Diese Kategorien wurden eingeführt um Mitbewerber zu diskreditieren, denen man keinen konkreten inhaltlichen Fehler vorwerfen kann. Das Resultat ist dasselbe wie bei einem nachweisbaren Fehler: Es erfolgt wie in dunkelsten Zeiten Meldung an Soziale Medien, dort werden entsprechende Inhalte dann mit „Warnhinweisen“ versehen, verborgen, gelöscht oder die Urheber mit Sperren oder Verbannung belegt.

Wie frühere Hexenprozesse

Spannend wird dies, wenn irgendwelche Soziologie-Studentinnen mit subjektiver Meinung wie „irreführend“ die Arbeit ausgewiesener Experten wie Prof. Sucharit Bhakdi zensieren. Ein Beispiel, das uns die Kollegen von Report24.news einmal erzählt haben: Mit immensem Aufwand hatte ein Kollege den Artikel „Standhafte Christen gegen Impfungen: Hunderte Föten zur Herstellung verwendet“ recherchiert und mit nicht weniger als 183 Quellen, großteils wissenschaftlicher Natur, abgesichert. Während viele „Faktenchecker“ oft ihre „Urteile“ sprechen, ohne das kritisierte Medium überhaupt anzuhören, trudelte ein Schreiben in der Redaktion ein: „Der Artikel ist erwiesenermaßen falsch, äußern Sie sich dazu.“ Die Vorgangsweise erinnert an Verfahren aus der Zeit der Hexenverfolgung, denn eine sinnvolle Antwort ist auf so ein Anschreiben nicht zu geben – man kann bestenfalls rückfragen, was denn konkret falsch wäre und welche der Quellen denn nicht passen würden. Doch das ist vergebliche Liebesmüh, denn die Zensoren werden nicht eine einzige dieser Quellen studieren, geschweige denn alle. Es geht um die Ausschaltung, die vollständige Vernichtung einer missliebigen Meinung.

Pharmaindustrie nutzt Mechanismen ebenso für Zensur

Intensiv wurde diese Form der Zensur in jüngster Zeit hinsichtlich belegter Berichte über Fremd- und Schadstoffe in Covid-19 Impfungen ausgeübt. So fanden sich in Japan Metallspäne in den Impfungen von Moderna, eine merkwürdige weißliche Substanz in den Impfungen von Pfizer. Beide Vorfälle sind umfangreich dokumentiert, von der japanischen Regierung veröffentlicht, von den Herstellern und sogar von internationalen Nachrichtenagenturen bestätigt. Jedoch: Schreibt man dazu einen Artikel und stellt ihn auf Facebook wird man innerhalb kürzester Zeit schwer sanktioniert. Es liegt auf der Hand, dass die Pharmaindustrie hier ihre guten Beziehungen spielen ließ.

Parallel-Gerichtsbarkeit ohne Einspruchsrecht

Das perfide am System der Faktenchecker ist, dass man quasi eine Medienrechtssprechung parallel zum ordentlichen Rechtssystem geschaffen hat. Ein „Einspruch“ oder ein Verlangen auf genauere, sorgfältige Prüfung ist nicht möglich. In Einzelfällen wird eine Unterwerfung akzeptiert. Das funktioniert so, dass der Herausgeber einer Nachricht diese im Sinne der Faktenchecker inhaltlich ändern muss. Diese Änderung ist auch in sozialen Medien deutlich zu kennzeichnen. Wenn dieser Demütigungsprozess abgeschossen ist, kann die Sanktionierung zurückgenommen werden. Es bleibt natürlich abzuwarten, wie das neue Profil-Team mit all diesen Themen umgeht. Allerdings liegt der Gedanke nicht besonders nahe, dass ein weiterer Spieler am Feld der Faktenchecker nun alles ganz anders machen wird.

Wenn Mitbewerber einander attackieren, kommt das Handelsrecht ins Spiel

Was die Herrschaften beim Profil möglicherweise übersehen haben: Wenn österreichische Medien von Faktencheckern aus dem Ausland attackiert werden, ist eine juristische Antwort nur unter großen Mühen möglich. Versteckt man sich hinter Giganten wie Facebook, die in Österreich nicht einmal eine ladungsfähige Adresse unterhalten, ist der Fall bereits aussichtslos. Doch hier möchte ein Unternehmen, das in direkter Konkurrenz zu anderen Medien steht, deren Inhalt „prüfen“, „bewerten“ und letztendlich möglicherweise ebenso einer Zensur zuführen. Dabei ist sogar eine Kooperation mit Zensur-Giganten wie der von George Soros mitfinanzierten, linkslastigen Plattform „Correctiv“ angekündigt worden. Wenn ein Unternehmen aber vorsätzliche Schädigungshandlungen gegen den Mitbewerb setzt, fällt dies ins Handelsrecht. Und vor dem Handelsgericht zählen ideologische Überlegungen und Motive nicht, unerheblich ist auch, ob man nur eine politische Seite angreift oder sich durch Rundumschläge besonders „neutral“ geben will. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis einem der künftig zensierten Alternativmedien der Kragen platzt – dann wird vor österreichischen Gerichten die Frage geklärt werden, ob es zulässig ist, seine publizistischen Mitbewerber zu zensieren.

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