Muezzinruf mit „Allahu Akbar“ statt Kirchenglocken in Köln

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Gehört der Islam zu Deutschland? Christian Wulff, früher Bundespräsident in Deutschland, beantwortete diese Frage im Jahr 2010 mit einem klaren „Ja“. Schon damals stimme nicht jeder dieser Aussage zu, doch spätestens seit der „Wir schaffen das“ Flüchtlingskrise im Jahr 2015 und unzähligen islamistisch motivierten Anschlägen änderte sich das Stimmungsbild. In Köln ruft nun der Muezzin zum Freitagsgebet – ob der Kölner will oder nicht.

Von Max Bergmann

In Deutschland leben derzeit etwa 5,5 Millionen Mohammedaner, fast ein Drittel davon fällt auf das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen. Von den 3.000 Moscheen in Deutschland durften bisher nicht einmal 1 Prozent den Muezzinruf per Lautsprecher verbreiten, um gläubige Mohammedaner zum Gebet herbei zu rufen. Der Muezzinruf in deutschen Großstädten ist aber nicht ganz so neu wie es scheinen mag, zum ersten Mal wurde im Jahr 1985 der Muezzinruf per Lautsprecher in die christlich geprägten Straßen der Stadt Düren beschallt – ebenfalls in Nordrhein-Westfalen. Damals musste die Erlaubnis dafür gerichtlich erstritten werden.

Pilotprojekt in Köln sei „Zeichen des Respekts“

Die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker sprach einem Bericht des Tagesspiegels nach von einem „Zeichen des Respekts“, von religiöser Freiheit und Vielfalt. Sorgen der Bürger seien unbegründet, das Pilotprojekt wäre mit diversen Auflagen verbunden. Das Projekt ist auf 2 Jahre befristet, der Muezzin darf lediglich freitags und nur zwischen 12 Uhr mittags und 15 Uhr nachmittags per Lautsprecherbeschallung zum Gebet rufen. Der Muezzinruf darf maximal 5 Minuten lang sein, die Lautstärke würde laut Stadtverwaltung je nach Lage der Moschee im Kölner Stadtgebiet einer Höchstgrenze unterliegen. Auch müsse die Nachbarschaft schriftlich informiert werden und eine verantwortliche Person genannt werden, die Anfragen oder Beschwerden bearbeitet. Nach zwei Jahren soll das Projekt ausgewertet und über eine unbefristete Fortführung entschieden werden.

Stadt Köln beruft sich auf Religionsfreiheit

Für die Entscheidung der Stadt Köln wird Artikel 4, Absatz 2 des Grundgesetzes bemüht. Demnach bestehe für jeden Bürger das Recht der freien Religionsausübung. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die deutsche Verfassung je nach Ansicht der Regierung mal Anwendung findet, mal nicht. So sind unter anderem das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung seit bald 2 Jahren eingeschränkt oder außer Kraft gesetzt – durch das fast allmächtige Infektionsschutzgesetz und seine regelmäßigen Anpassungen und Verschärfungen.

Glaubensbekenntnis der Mohammedaner statt Kirchenglocken

In Köln existieren derzeit 45 Moscheen, für alle wurde der Muezzinruf unter den vorgenannten Auflagen befristet genehmigt. Über der deutschen Großstadt Köln wird ab sofort regelmäßig das mohammedanische Glaubensbekenntnis in arabischer Sprache beschallt:

Allah ist der Allergrößte (4mal).

Ich bezeuge, dass es keinen Gott außer Allah gibt (2mal).

Ich bezeuge, dass Muhammad der Gesandte Allahs ist (2mal).

Kommt her zum Gebet (2mal).

Kommt her zum Heil (2mal).

Allah ist der Allergrößte (2mal)

Es gibt keinen Gott außer Allah.“

Für die Stadt Köln steht fest: Es gilt gleiches Recht für alle. Auch der Tagesspiegel zeigt sich offen für die Islamisierung deutscher Großstädte und vergleicht den Muezzinruf mit den christlichen Kirchenglocken: „Der Unterschied zwischen Klangsignal und Glaubensbekenntnis begründet freilich kein Recht auf Ungleichbehandlung. Im Grundgesetz, Artikel 4, Absatz 2, steht: ‚Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.‘ Das betrifft den Muezzinruf noch eindeutiger als das Glockengeläut, mit dem ja oft auch weltliche Funktionen wie die Zeitansage verbunden sind“. Schon in der Einleitung des Kommentars wird deutlich, der Tagesspiegel hätte den Muezzinruf am liebsten auch sofort im heimischen Berlin: „Bloß Berlin zögert noch“, erkennt der Autor des Kommentars.

Twitter-Nutzer finden Ruf „befremdlich und bedrohlich“

Auch auf Twitter äußerten sich in den vergangenen Tagen tausende Nutzer ablehnend gegenüber dem Muezzinruf in deutschen Großstädten. Diese wäre befremdlich. Viele Nutzer erklärten, sie empfänden die Beschallung als bedrohlich und nicht mit der christlichen Kultur vereinbar. Bereits im März dieses Jahres, also lange vor der nun erfolgten Entscheidung zum Muezzinruf in Köln, kam es zu einer besonders bemerkenswerten Auseinandersetzung eines Twitter-Nutzers und Mitglied der Jungen Union.

Wenn Meinungsfreiheit nichts mehr wert ist

Ein der Redaktion bekannter Twitter-Nutzer äußerte sich zu Beginn des Jahres im Rahmen der damaligen Diskussion um Muezzinrufe in Deutschland in dem Mikroblogging Dienst und äußerte seine Bedenken über das öffentliche Ausleben dieser islamisch geprägten Traditionen in Deutschland. Er kündigte an: „Sobald der Muezzin in meiner Stadt zum Gebet rufen sollte, dann werde ich demonstrativ ne Wohnung nebenan mieten und fünfmal am Tag das Deutschlandlied spielen lassen“, twitterte er. Die Reaktion seiner Partei-Jugendorganisation „Junge Union“ war eindeutig: In einem der Redaktion in Kopie vorliegenden Schreiben an den Vorsitzenden der Jungen Union im Ortsverband des Twitter-Nutzers heißt es: „Unserer Ansicht nach verstoßen E.s Aussagen auf der Mediaplattform Twitter gegen die in §1 der Satzung der JU festgeschriebenen Grundsätze und -werte wie Humanität und Christlichkeit“. Weiter heißt es dort: „Diese Äußerung ist nicht mit der freien Ausübung jeglicher Religion im GG sowie unserer Grundsätze vereinbar“.

Parteiausschlussverfahren gefordert, Konservativ-Twitter solidarisiert sich

Gegen das Junge Union Mitglied solle ein Ausschlussverfahren eingeleitet werden. „Mitglieder, die solche Äußerungen tätigen, verstoßen unserer Ansicht nach nicht nur gegen die Satzung, sondern können auch das Ansehen der Jungen Union in erheblichem Maße gefährden“. Der Twitter-Nutzer erklärte gegenüber Info-DIREKT, er sei dem Ausschlussverfahren dann mit dem eigens erklärten Austritt aus der Jugendorganisation der deutschen CDU/CSU zuvorgekommen. Am Dienstag kochte diese Diskussion auf Grund der Entscheidung zu den Muezzinrufen in Köln dann erneut hoch. Hunderte Nutzer solidarisierten sich mit E. und verbreiteten allesamt einen Tweet mit fast identischem Wortlaut, wegen dem E. aus der Partei ausgeschlossen werden sollte. Gleichzeitig wurde in dem Tweet auch der Account der Jungen Union verlinkt. Die Nachricht wurde außerdem tausendfach „retweeted“ und „geliked“, der Hashtag #Muezzinruf war bis in die späten Abendstunden in den Twitter Trends zu sehen.

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