Verfassungsministerin: Für Ungeimpfte wird der Aufenthalt in Österreich illegal

Bildcollage: Info-DIREKT; Abbildung Frau Edtstadler: Von Bundesministerium für Finanzen - Ministerrat am 8.1.2020, CC BY 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=85737446

Die so genannte „Verfassungsministerin“ Karoline Edtstadler verkündete jüngst ohne Scham, dass es mit der Einführung der Impfpflicht rechtswidrig wäre in Österreich zu wohnen und nicht geimpft zu sein. Auf welche Verfassung sich die Tätigkeiten und Aussagen der ÖVP-Politikerin beziehen, ist unklar – jene Österreichs kann es jedenfalls nicht sein. Impfzwang und Testzwang gelten für Asylwerber in unserem Land hingegen nicht wirklich und das funktioniert so …

Ein Kommentar von Michael Mayrhofer

Spätestens seit 2015 haben die Menschen gestaunt, was alles möglich ist. Hunderttausende konnten beispielsweise ungehindert und unkontrolliert illegal die Grenze nach Österreich überqueren, um nach Äußerung des Zauberwortes „Asyl“ in die Sozialsysteme einzuwandern. Keiner von ihnen hat je zuvor einen Cent in die Kassen einbezahlt, aber es galt als selbstverständlich, dass diesen Menschen die beste medizinische Behandlung, ein neues Gebiss und Kost und Logis zusteht.

Was als völlig undenkbar galt, waren Dinge wie eine klare Identitätsfeststellung, beispielsweise anhand der Daten des jeweiligen Mobiltelefons. Eine Altersfeststellung durch ein „Zwangsröntgen“ der Hanwurzelknochen galt als menschenrechtswidriger medizinischer Eingriff. Dem österreichischen Bürger wurde die Behauptung zugemutet, dass die meisten  Einreisenden des Jahres 2015 am 1.1.1998 geboren wurden, egal wie dicht und lang der Rauschebart bereits wucherte. Denn 17-Jährige konnten vor dem Gesetz auf besondere Milde hoffen – außerdem gab es mehr Geld für die Asylheimbetreiber.

Wer Test verweigert darf nicht abgeschoben werden

Umso erstaunlicher war der Umstand nach Beginn der Corona-Pandemie, dass Schubhäftlinge mit einem ganz einfachen Trick im Land verbleiben durften. Diese mussten nämlich nur den Corona-Test verweigern – schon galten sie als nicht abschiebbar und durften im Land bleiben. Damals hieß es im Befehl des Innenministeriums:

Verweigerung PCR-Test vor Abschiebung

Wenn ein solcher negativer Test Voraussetzung der Einreise in den Drittstaat ist, so ist danach zu trachten, dass sich die Schubhäftlinge freiwillig unterziehen. Sollten sie sich weigern, können sie an den geplanten Flug nicht teilnehmen. Das BFA prüft dann, ob eine Anhaltung in Schubhaft oder die Verhängung des Gelinderen Mittels möglich ist. Ergibt die Sachlage, dass weder Schubhaft noch gelindere Mittel anwendbar sind, so ist die Person aus der Anhaltung zu entlassen.

FPÖ informierte die Öffentlichkeit

Man kann davon ausgehen, dass die üblichen NGOs alle in Österreich aufhältigen Schubhäftlinge bis ins letzte Detail über diese Möglichkeit informiert haben, trotz schwerer Vergehen im Land bleiben zu dürfen. Diesen Umstand griff FPÖ Generalsekretär Michael Schnedlitz im Juli 2021 in einer Parlamentsrede auf:

Sie verhindern auch Abschiebungen – ja, Sie und Ihr Innenminister! Während sich jeder Österreicher testen lassen muss, sogar die Kinder, damit sie in die Schule gehen können, ins Gasthaus gehen können, ins Freibad gehen können, geht es in einem internen Papier aus dem Innenministerium – ich habe es hier dabei – um folgende Frage: Wiederholt verweigern Schubhäftlinge – wir reden jetzt nicht von Asylanten, wir reden von denen, die schon in Haft sind – einen Coronatest, jetzt können wir sie nicht nach Hause fliegen.

Die Antwort des Innenministers ist: Na ja, zu einem Test können wir die Schubhäftlinge nicht zwingen, die Durchführung eines solchen Tests stellt einen Eingriff in die körperliche Integrität dar. – Zitatende. (Abg. Kickl: Unglaublich! Unglaublich!)

Bei den Schubhäftlingen, bei den Gewalttätern, bei den Illegalen gibt es diese Rechte vonseiten der ÖVP, aber bei unseren Kindern und bei der Bevölkerung ist Ihnen das völlig egal. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Kassegger: … unsere Kinder …!)

Für viele dieser Umtriebe ist die ÖVP verantwortlich, welcher „Verfassungsministerin“ Karoline Edtstadler angehört. Diese sagte nun, ohne zu erröten, in einem Interview mit dem Sender Puls 24 folgendes:

Mit der Einführung der Impfpflicht ist es eigentlich rechtswidrig, in Österreich zu wohnen und nicht geimpft zu sein. Und daran können sich auch andere Konsequenzen knüpfen.

Regierung fordert von Bevölkerung totale Unterwerfung

Das bedeutet, die Frau „Verfassungsministerin“ der ÖVP will den Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet und Steuern abgeliefert haben, das Recht absprechen, sich auf österreichischem Staatsgebiet aufzuhalten, wenn sie sich weigern, einen experimentellen Gen-Eingriff über sich ergehen zu lassen. Eine medizinische Behandlung, welche nicht dazu geeignet ist, das zu erfüllen, was behauptet wird – nämlich Schutz vor einer Corona-Erkrankung und Schutz davor, diese Erkrankung an dritte weiterzugeben. Es geht hier ausschließlich darum, dass sich die Menschen diesem Eingriff als Geste der Unterwerfung aussetzen, ungeachtet sämtlicher möglichen Folgewirkungen bis hin zum Tod durch Herzinfarkt oder Thrombosen.

Die Aussage der Ministerin hat selbstverständlich mit der Österreichischen Bundesverfassung nichts zu tun, die einzuhalten jedes Organ der Republik geschworen hat. Deshalb stellen wir provokant die Frage in den Raum, welcher Verfassung die ÖVP und ihre Funktionäre denn sonst die Treue halten?

Wie will man Asylwerbern mit Geldstrafen drohen?

Übrigens kann man davon ausgehen, dass Asylwerber sich nicht nur der Abschiebung entziehen können, sondern auch den Regierungs-Befehl zur Zwangsimpfung ignorieren können. Denn ihr einziges Einkommen beziehen sie vom Staat – da ist es völlig belanglos, ob sie mit 600 oder 3.600 Euro Strafe bedroht werden – denn sie können ohnehin keinen dieser Beträge bezahlen und man kann ihnen auch nichts wegnehmen. Der Impfzwang wird also hauptsächlich für Österreicher aus der Mittelschicht zur existenziellen Bedrohung – für die Menschen, welche das System durch ihre Arbeitsleistung aufrecht erhalten.

 

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