Labor bestätigt: PCR-Tests liefern „keine sichere Aussage zur Infektiosität“

Labor bestätigt: PCR-Tests liefern "keine sichere Aussage zur Infektiosität"
Bild Labor: Symbolbild mit Model nachgestellt.

Lange Zeit galt es als Verschwörungstheorie, dass PCR-Tests ohne ärztliche Diagnose nichts über den Gesundheitszustand eines Menschen aussagen. Dabei steht genau das sogar auf den offiziellen Laborbefunden der Firma „Lifebrain“ vom 17. Dezember 2021.

Wer in der offiziellen Teststraße der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen in Oberösterreich einen Gurgeltest abgibt, erhält von der Firma „Lifebrain“ mit Sitz in Wien sein Testergebnis auf einem Laborbefund. Was dort im Kleingedruckten steht, galt lange Zeit als böse Verschwörungstheorie:

„Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim Ct-Wert um eine technische Messvariable mit rein informativen Charakter handelt. Als Nicht-standardisiert Rohwert ist er kein Bestandteil des ausschließlich qualitativen Endergebnisses. Bei der Betrachtung des CT-Wert ist unbedingt zu berücksichtigen, dass der Ct-Wert von zahlreichen Einflussfaktoren (…) sowie dem verwendeten Testsystem abhängig ist.

Was das auf den Punkt gebracht bedeutet, steht im letzten Satz des Kleingedruckten:

„Aus dem Ct-Wert alleine ist aus labordiagnostischer Sicht daher keine sichere Aussage zur Infektiosität ableitbar.“ 

Dennoch sind die Resultate dieser Tests – angeblich – Teil der Grundlage für die Entscheidungen der Regierung über Lockdowns und andere Maßnahmen. Außerdem gelten hunderttausende Österreicher als „infiziert“ bzw. „erkrankt“, weitere hunderttausende als Kontaktpersonen. Die Belastung der Wirtschaft, eigentlich der gesamten Gesellschaft auf Basis dieser Testergebnisse ist kaum noch vorstellbar.

Verwirrspiel um Grenzwerte

Im Zusammenhang mit den Ct-Werten ist auch interessant, dass das Labor nur „negativ“ auf den Befund schreibt, wenn der Ct-Wert über 39 liegt. Für die Behörden gilt man hingegen als negativ getestet, wenn der Ct-Wert über über 30 liegt. Eine diesbezügliche Klarstellung des Gesundheitsministeriums erfolgte sogar schon im November 2020. Ob das bei allen Bürgern schon angekommen ist, ist unklar, denn die diesbezüglichen Aussagen sind meistens gut versteckt. Beispielsweise in diesem Artikel von stadtpolitik.wien:

Ein CT-Wert von >30 zählt zu den Entlassungskriterien aus der Isolation, bei Werten <30 gilt man als (stark) infektiös.

Faktum ist: Nach den geltenden Verordnungen des Ministeriums hat man sich erfolgreich aus der Quarantäne freigetestet, selbst wenn die Diagnose „positiv“ aus dem Labor zurückkommt aber der CT-Wert über 30 liegt. Sie können im Zweifelsfall mit der zuständigen Behörde Rücksprache halten, welche die Quarantäne dann aufhebt, wenn Sie sich schon im Bereich des „Freitestens“ befinden.

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