Haben Gerald Hausers Fragen den Impfzwang abgewendet?

Bild: Nationalratsabgeordneter Hauser (FPÖ), Bild (C) Alois Endl demofotos.at

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) wurde durch eine präzise Anfrage des FPÖ-Nationalratsabgeordneten Hauser zu einem schriftlichen Eingeständnis gezwungen. Medizinische Zwangsmaßnahmen ohne Einwilligung des Patienten würden den Bestimmungen des österreichischen Zivil- und Strafrechts widersprechen. Der Mainstream ignoriert den Text, der im Zusammenhang mit dem geplanten Corona-Impfzwang große Brisanz hat.

Der freiheitliche Abgeordnete Gerald Hauser reichte im Dezember 2021 eine umfangreiche parlamentarische Anfrage an das Justizministerium unter Ministerin Alma Zadic ein. Darin weist er auf die Bestimmungen des Nürnberger Kodex hin, der als ethische Richtlinie zur Vorbereitung und Durchführung medizinischer Experimente gilt.

Zadic bestätigt Strafbarkeit von Zwangsbehandlungen

Zwar verwehrte sich Zadic dagegen, dass der Nürnberger Kodex aufgrund seines geschichtlichen Kontexts auf die heutige Situation anwendbar wäre, führte dann in ihrer Beantwortung aber aus:

Zu den in die Zuständigkeit des BMJ fallenden Detailfragen wird darauf verwiesen, dass nach dem österreichischen Straf- und Zivilrecht medizinische Behandlungen nur mit Zustimmung der entscheidungsfähigen Patient:innen durchgeführt werden dürfen, unabhängig davon, ob diese volljährig, minderjährig oder Menschen mit Behinderungen sind (§§ 173 und 252 ff ABGB, § 110 StGB).

Die Argumentation, dass der Kodex aus 1947 auf die heutige Situation nicht anwendbar wäre, lässt auf einen heuchlerischen Umgang der Grünen mit der Geschichte schließen, aus der man offenbar nicht gelernt hat oder nicht lernen will. Denn der Kodex soll Menschen vor Willkür eines übergriffigen Staates schützen und das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit garantieren.

Mit dieser Auskunft führt Zadic auf den ersten Blick die Regierungsbestrebungen, die Bevölkerung zu einer Covid-19-Impfung zu zwingen, völlig ad absurdum. Während der Mainstream den Sachverhalt völlig ignoriert, feiern vor allem alternative Medien den vermeintlichen Sieg. Doch zu große Freude scheint verfrüht, wie Report24 unter Berufung auf den Rechtsanwalt Michael Schilchegger ausführte.

Behörden vor Strafverfolgung geschützt

So versuchen sich Impfärzte durch eine Zustimmungserklärung abzusichern, welche die Impflinge vor der Spritze unterschreiben müssen. Eine Willensfreiheit ist durch die vielfältigen Zwänge und letztendlich die Strafandrohung nicht gegeben. Die handelnden Personen wären laut Schilchegger vor Strafverfolgung geschützt, zumindest was Mitarbeiter von Behörden „von ganz unten bis hinauf zum Minister“ betrifft, auch wenn ärztliche Behandlungen ohne Zustimmungen tatsächlich sstrafbar sind. Die Aussage Zadics ist juristisch betrachtet „technisch korrekt“, aber wohl nicht als Augenblicklicher „Gamechanger“ zu betrachten, der die gesamte Impfpflicht kippt. Sehr wohl ist es aber ein weiteres Puzzlestück in einer konsistenten Argumentation gegen einen solchen Zwang.

Dank FPÖ-Hauser kommt Bewegung in die Diskussion

Es ist der Anfrage des mutigen Abgeordneten Hauser zu verdanken, dass nun endlich Bewegung in die Diskussion kommt und neben den notwendigen verfassungsrechtlichen Fragen auch die strafrechtlichen Fragen auf den Tisch kommen. Diese dürften aber hauptsächlich die Impfärzte betreffen, die sich über die finanziellen Zuwendungen im Zuge der Impfkampagne wohl nicht zu früh freuen sollten. Denn laut den Überlegungen des Rechtsanwaltes sind sie die ersten und vielleicht auch die einzigen, auf die rechtliche Konsequenzen zukommen könnten.

Wenn es eine Chance für die Österreicher gibt, ihre Grund- und Freiheitsrechte wieder zurückzuerlangen, ist es auch auf die konsequente Arbeit der Bundes-FPÖ und des freiheitlichen Parlamentsklubs unter Herbert Kickl zurückzuführen.

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