GEZ-Medien warnen: Ballermann-Hit „LAYLA“ entspricht nicht der Realität

GEZ-Medien warnen: Ballermann-Hit "LAYLA" entspricht nicht der Realität
Instagram-Posting zu Layla: Bildschirmfoto; Bildkomposition: Info-DIREKT

Die Stadt Würzburg (Bayern) hat verboten, dass bei ihren Veranstaltungen der Ballermann Nummer-1-Hit „LAYLA“ gespielt wird, da dieser angeblich zu sexistisch sei. GEZ-Medien klären nun darüber auf, dass der beliebte Party-Schlager ein unrealistisches Bild von Sexarbeit zeichne.

Auf der Instagram-Seite „Mädelsabende“, die dem ARD und dem ZDF untersteht, wird in einem Posting gefordert:

„Hört auf, den Nummer-1-Hit ‚LAYLA‘ zu hören!“

Skandal: „Layla“ kommt selbst nicht zu Wort

Begründet wird die Forderung damit, dass der Text sexistisch sei, weil er die Frau als „Lustobjekt“, nur auf „ihr Äußeres und ihre sexuelle Verfügbarkeit“ reduziere. Ein besonderer Skandal ist für die „Experten“, dass die besungene Puffmutter „Layla“ im Lied selbst nicht zu Wort kommt:

„Es wird nur ÜBER sie gesprochen. Sie selbst hat keinen Redeanteil.“

Schlager zeichnet unrealistisches Bild

Die durch Zwangsgebühren finanzierten „Experten“ haben aber noch Unglaublicheres festgestellt: Sexarbeit sei ein komplexes Thema. Die Darstellungen im Party-Hit „Layla“ würden der Realität jedoch nicht entsprechen und die oft schlechten Bedingungen von „Sexarbeiter*innen“ verkennen. Da kann man nur froh sein, dass es „Gender-Experten“ gibt, die darüber aufklären, dass die Texte von Party-Schlager nicht der Wahrheit entsprechen!

Tipp: Mega problematische Hits nur noch heimlich hören

Die Mädelsabende-„Experten“ haben noch einen Tipp: „Guilty Pleasure Songs“, die „mega problematisch“ sind, sollte man am besten nur „heimlich“ hören. Daran hat sich das Publikum beim  Kiliani-Volksfest jedoch nicht gehalten, wie man in diesem kurzem Video sieht.

Schlager bald generell verboten?

In den sozialen Medien stellen sich Nutzer nun die Frage, ob bald auch englische Schlager einem Faktencheck unterzogen werden, ob bald auch „Skandal im Sperrbezirk“ verboten wird und wie lange die Party-Meute noch das beliebte „Fliegerlied“ singen darf – schließlich können Menschen nicht wie ein Flieger fliegen, sind nicht so stark wie Tiger und auch nicht so groß wie Giraffen.

Hier die im Text erwähnten Schlager:

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