Trotz fehlender Zulassung: Pubertätsblocker bereits im Einsatz

Trotz fehlender Zulassung: Pubertätsblocker bereits im Einsatz
Bild Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne): By <a rel="nofollow" class="external text" href="https://www.flickr.com/people/28784222@N08">Die Grünen</a> from Vienna, Austria - <a rel="nofollow" class="external text" href="https://www.flickr.com/photos/gruene_at/51926359630/">Angelobung Johannes Rauch cc Credit Karo Pernegger / Die Grünen</a>, CC0, Link; Bildkomposition: Info-DIREKT

Wie nun eine Anfrage des freiheitlichen Gesundheitssprechers im Nationalrat Gerhard Kaniak an Gesundheitsminister Rauch (Grüne) aufdeckte, kommen Pubertätsblocker in Österreich bereits zum Einsatz – und das ohne Zulassung!

Pubertätsblocker sind Medikamente, die die Ausschüttung jener Hormone verhindern, die die Pubertät in Gang bringen. Ziel der Verabreichung ist es, die „Ausprägung sekundärer Geschlechtsmerkmale über den physiologisch vorgesehenen Zeitpunkt“ hinauszuverzögern, so das österreichische Gesundheitsministerium. Dadurch sollen Kinder mehr Zeit bekommen, um sich in Ruhe überlegen zu können:

„Welcher Körper passt zu mir?“,

heißt es dazu am Regenbogenportal des deutschen Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Off-Label-Use

FPÖ-Nationalrat Kaniak wollte vom Gesundheitsminister wissen, ob solche Pubertätsblocker auch in Österreich bereits an Kinder verabreicht werden. Der Grüne Minister bejahte diese Frage. Gleichzeitig musste er zugeben, dass für diesen Anwendungszweck

„in Österreich keine Arzneispezialität zugelassen“,

ist. Deshalb würden alle dafür eingesetzten Arzneimittel „Off-Label-Use“ zum Einsatz kommen, also außerhalb der gesetzlichen Zulassung. Was gesetzeswidrig klingt, ist jedochle möglich, wenn dabei folgendes beachtet wird:

„Die Zulässigkeit eines Off-Label-Use richtet sich nach Arzthaftungs- und Disziplinarrecht. Beim Einsatz ist jedenfalls zu beachten, dass erweiterte Aufklärungspflichten bestehen und Patient:innen insbesondere darüber zu informieren sind, dass ein Off-Label-Use vorliegt“,

erklärt Gesundheitsminister Rauch in seiner Anfragenbeantwortung.

14-Jährige können selbst entscheiden

Aus dieser geht auch hervor, dass „ab Vollendung des 14. Lebensjahres“ gesetzlich vermutet wird, dass Kinder ausreichend Einsichts- und Urteilsfähigkeit besäßen, um solche Entscheidungen treffen zu können.

Gerald Kaniak, der im Zivilberuf selbstständiger Apotheker ist, dazu:

„Dass ein 14-Jähriger die Einnahme eines solchen Hormonpräparates selbst entscheiden könne, schlägt schlussendlich dem Fass den Boden aus.“

Dauerhafte Schäden zu befürchten

Ganz klar widerspricht der Pharmazeut Kaniak dem früheren Sozialarbeiter Rauch auch, was die dauerhaften Schäden durch Pubertätsblocker betrifft. Während Rauch behauptet, die Interventionen seien „vollständig reversibel“, also rückgängig machbar, stellt Kaniak klar, dass die Medikamente bei Kindern irreversible Schäden hinterlassen könnten.

Ärzten rät Kaniak zu Vorsicht:

„Da die betreffenden Medikamente in keinster Weise für eine solche Anwendung zugelassen sind, geht ein damit agierender Arzt ein hohes Risiko ein.“

Gefährliche grüne Wahnideen

Anstatt Kindern Pubertätsblocker zu verabreichen, empfiehlt Kaniak einen

„natürlichen Umgang mit der eigenen Sexualität, ein gesundes Umfeld in der Familie, verbunden mit der Unterstützung durch die Eltern in allen Lebenslagen“,

das gebe „unseren Jüngsten Sicherheit und Vertrauen.“ Was wir aus Sicht von Kaniak hingegen gar nicht brauchen, „sind Experimente mit grünen Wahnideen“, die würden nämlich

„in die Zeit der Sowjetunion [passen], aber nicht in unsere moderne westliche Welt.“

Kritische Leser könnten dazu meinen, dass Pubertätsblocker und Frühsexualisierung samt Dragqueen-Shows geradezu ein Ausdruck der modernen westlichen Welt seien.

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