Verfassungsschutzbericht 2022: Was uns etablierte Medien darüber verschweigen

Verfassungsschutzbericht 2022: Was uns etablierte Medien darüber verschweigen
Symbolbild Mann: fp; Bildkomposition: Info-DIREKT

Gestern wurde der „Verfassungsschutzbericht 2022“ der „Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst“ (DSN) des österreichischen Innenministeriums präsentiert. Wer diesen liest, muss feststellen:

  • dass das Amt Phrasen der Antifa übernimmt
  • dass etablierte Medien Antifa-Gewalttaten verschweigen
  • dass an der Geschichte eines angeblichen Anschlagplans auf ein KPÖ-Fest irgendetwas nicht stimmt

Ein Kommentar von Michael Scharfmüller

Der Verfassungsschutzbericht und die „Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst“, vormals BVT, sind in Österreich zurecht umstritten. Die politische Schlagseite des VS-Berichts ist u.a. in den darin enthaltenen Formulierungen ersichtlich.

Corona: „radikal-fundamentale Kritik“ und „Papierterrorismus“

Obwohl mittlerweile klar ist, dass die Corona-Maßnahmengegner mit all ihrer Kritik Recht hatten, wird diese trotzdem im VS-Bericht erwähnt und als „radikal-fundamentale Kritik an den behördlichen COVID-19-Maßnahmen“ beschrieben. Dass Maßnahmengegner mit Behördeneingaben versuchten, den Corona-Wahnsinn zu stoppen, fasst das DSN so zusammen:

„Durch diesen sogenannten ‚Papierterrorismus‘ versuchten Sympathisantinnen und Sympathisanten ihre Abkehr vom „System“ zu bekunden und dem öffentlichen Verwaltungsapparat zu schaden.“

Spenden-Märchen

Ein weiteres Beispiel für die politische Schlagseite der Behörde und ihrer Zuträger ist die Behauptung, dass „an den bekanntesten Vertreter der IBÖ“, also die „Identitäre Bewegung Österreich“ eine „Spende des rechtsterroristischen Attentäters von Christchurch“ ergangen sei. Dabei handelt es sich um eine bewusste Unschärfe, die von „Rechtsextremismus-Experten“ verbreitet wird. Als der „bekannte IBÖ-Vertreter“ die Spende erhalten hat, war der Spender nämlich noch kein Terrorist. Zudem kann man sich schlecht aussuchen, von wem man Geld überwiesen bekommt. Dass daraus trotzdem ein Skandal gemacht wird, zeigt, dass gegen die „Identitäre Bewegung“ in Wirklichkeit nichts strafrechtlich Relevantes vorliegt. Alle Prozesse, die bisher gegen die Gruppe und deren Vertreter von der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft angestrengt wurden, endeten mit Freisprüchen.

Leugnung kultureller Identität?

Bezeichnend für die ideologische Ausrichtung des VS-Berichts ist auch dieser Satz:

„Neue Rechte (…) präsentiert sich als patriotische Nichtregierungsorganisation (NGO), die sich über Parteigrenzen hinweg für den Erhalt einer vermeintlichen kulturellen Identität einsetzt.“

Hier stellt sich die Frage, weshalb die DSN kulturelle Identität als „vermeintlich“ bezeichnet?

Natürlich wurde im VS-Bericht auch folgende Antifa-Argumentation übernommen:

„Die Argumentationslinien der „Neuen Rechten“ – subsumiert unter den Schlagworten „Bevölkerungsaustausch“, „Great Reset“ oder „Remigration“ – stellen einen Angriff auf bestehende liberal-demokratische und rechtsstaatliche Strukturen dar.“

In Wahrheit sind es der Bevölkerungsaustausch und die mit dem „Great Reset“ eng verwobene „Agenda 2030“, die unsere Demokratie, unsere Sicherheit und unseren Rechtsstaat gefährden.

Etablierte Medien verschweigen Antifa-Straftaten

Interessanter ist hingegen, was der Verfassungsschutzbericht über den „Linksextremismus“ in Österreich preisgibt. Da wird nämlich weniger geschwurbelt, sondern die Szene ganz klar beschrieben:

„Auffallende Belege der hohen Gewaltbereitschaft des linksextremen Szene-Kerns in Österreich im Jahr 2022 waren einerseits ein Angriff gegen österreichische Sicherheitsbehörden durch einen schadens- und symbolträchtigen Brandanschlag auf sechs Dienstfahrzeuge sowie Sachbeschädigungen an Objekten der Sicherheitsbehörden; andererseits fanden gewaltsame Zusammentreffen zwischen linksextremen Szene-Angehörigen und neurechten Gruppierungen sowie mit deutschnationalen Burschenschaften statt, die schwere Sachbeschädigungen, Raufhandel und andere Gewalttaten nach sich zogen.“

Über das Vorgehen der Behörden gegen die kriminelle Antifa ist im VS-Bericht zu lesen:

„Markante Eckpfeiler des Vorgehens der österreichischen Exekutive und Justiz gegen das Gewaltpotential linksextremer Aktivistinnen und Aktivisten waren die Verurteilungen von sechs linksextremen Aktivisten wegen (schwerer) Körperverletzung.“

Über den Prozess steht im VS-Bericht:

„Am 20. Oktober 2022 fand nach insgesamt vier Verhandlungstagen im Landesgericht für Strafsachen Wien die Urteilsverkündung statt. Sechs linke Aktivisten wurden wegen §§ 83 StGB (Körperverletzung), 84 StGB (Schwere Körperverletzung) sowie § 284 StGB (Sprengung einer Versammlung) in unterschiedlichen Konstellationen schuldig gesprochen und zu vier bzw. fünf Monaten bedingter Haftstrafe verurteilt. Ein Angeklagter wurde in allen Anklagepunkten freigesprochen.“

In einem „Info-DIREKT Live-Podcast“ mit dem Titel „Kuscheljustiz: Mit Samthandschuhen gegen Antifa-Gewalttäter“ hat Jakob Gunacker ausführlich über den Prozess und dessen Hintergründe berichtet. In den etablierten Medien fanden weder die Antifa-Gewalttaten noch der Prozess Erwähnung. Nur der „Standard“ veröffentlichte einen Text, in dem die schweren Straftaten verharmlost und die Polizei für ihre Ermittlungen kritisiert wurde.

Antifa-Vergeltungsschlag gegen Polizei

Was bisher nicht bekannt war, ist, dass die Antifa nach dem Prozess einen Vergeltungsanschlag gegen die Polizei durchführte. Im VS-Bericht wird dazu ausgeführt:

„Im Oktober 2022 wurde im Nahbereich einer Wiener Polizeiinspektion ein beißend übler Geruch wahrgenommen. Dieser konnte sowohl im Innenraum der Polizeiinspektion, in den davor geparkten Polizeifahrzeugen sowie im Gehsteigbereich bemerkt werden. Durch Polizeikräfte wurde festgestellt, dass eine übelriechende Flüssigkeit, vermutlich Buttersäure, gezielt durch einen oder mehrere unbekannte Täterinnen und/oder Täter verschüttet worden war. Die vor der Polizeiinspektion geparkten Streifenwagen waren aufgrund des Gestanks im Fahrzeuginneren für eine weitere Benutzung unbrauchbar. (…) Relativ schnell lag der Verdacht nahe, dass es sich bei dem Vorfall um einen Vergeltungsschlag der linksextremen Szene handeln könnte: Zum einen aufgrund der zeitlichen Nähe zu der Verurteilung von sechs linksextremistischen Protagonisten und zum anderen aufgrund der Tatsache, dass Buttersäureanschläge schon in der Vergangenheit ein typischer Modus Operandi dieser Szene waren. Nach Abschluss der kriminalpolizeilichen Ermittlungen wurde eine Anzeige gegen unbekannte Täter wegen §§ 105, 125, 126 StGB (Verdacht der Nötigung und der schweren Sachbeschädigung) an die Staatsanwaltschaft Wien erstattet.“

Angebliche Anschlagpläne auf KPÖ-Fest

Über all das liest man in den etablierten Medien auch jetzt nach Veröffentlichung des VS-Berichts kein Wort. Stattdessen empören sich Haltungsjournalisten wie Florian Klenk („Falter“) darüber, dass der Aufschrei über einen angeblich auf ein KPÖ-Fest geplanten Anschlag bisher nicht größer war. Klenks Empörung ist freilich gewohnt einseitig. Tatsächlich wäre es aber interessant, herauszufinden, was hinter dem angeblich verhinderten Anschlag steckt. Es ist nämlich bisher nicht geklärt, weshalb das Innenministerium nicht bereits früher über die angeblichen Anschlagspläne, informiert hat, sondern diese nur im VS-Bericht auftauchen. Bisher war es ja eher gelebte Praxis, dass der jeweils gerade amtierende Innenminister sogar mit an den Haaren herbeigezogenen Bedrohungsszenarien vor die Presse trat. Bspw. als Nehammer von Sprengstoffanschlägen auf die Polizei fantasierte. Es stellt sich also die Frage, weshalb das in diesem Fall nicht geschah:

  • Ist die Suppe dazu noch dünner als sie bei den angeblichen Sprengstoffanschlägen auf die Polizei war?
  • Wollte man sich die Meldung aufheben, um in einem bestimmten Fall vom eigenen Fehlverhalten abzulenken?
  • Oder ist die ÖVP mittlerweile so kaputt, dass sie solche Dinge politisch nicht mehr zu nutzen weiß?

Begriffsbestimmung für politischen Extremismus

Für Patrioten, die ständig von „Rechtsextremismus-Experten“ attackiert werden, ist am Verfassungsschutz-Bericht jedoch vor allem eines interessant: Die darin enthaltene Begriffsbestimmung für politischen Extremismus. Unabhängig davon, ob  Ideen als links oder rechts eingeordnet werden, wird darin nämlich festgehalten, dass Extremismus nur vorliegt, wenn zur Erreichung politischer Ziele Gewalt eingesetzt, gutgeheißen oder in Kauf genommen wird.

Jegliche Extremismus-Vorwürfe gegen patriotische Aktivisten, Corona-Maßnahmengegner, die FPÖ und Medienprojekte wie Info-DIREKT gehen damit ins Leere. Kein Wunder also, dass die „Rechtsextremismus-Experten“ vom kommunistischen Tarnverein DÖW einen anderen Rechtsextremismus-Begriff als die Behörden verwenden, der so umfassend ist, dass man beinahe nach Belieben fast jeden Österreicher damit anpatzen kann. DÖW-Chef Andreas Kranebitter erklärt dazu im „Standard“-Interview:

„Rechtsextremismus ist für uns (…) ein wissenschaftlicher Begriff, den der Politologe Willibald Holzer damals definiert hat. Das ist ein auf über 100 Seiten ausformulierter Arbeitsbegriff, den wir weiterentwickeln.“

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