
Der ÖVP wurde nun vom Handelsgericht Wien untersagt, der FPÖ zu unterstellen, sie würde aus Russland finanziert.
In einem Prozess, den die FPÖ wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung gegen die ÖVP einbrachte, urteilte nun ein Richter ganz klar, dass es die ÖVP zukünftig unterlassen muss zu behaupten, dass die FPÖ für Anträge im Nationalrat Geld aus Russland entgegengenommen habe.
ÖVP muss Widerruf aussenden
Zudem wurde die ÖVP dazu verurteilt eine Presseaussendung mit folgendem Inhalt auszusenden:
„WIDERRUF
Wir haben in einer APA-OTS-Aussendung vom 3.2.2023 mit dem Titel „Stocker: .FPÖ lässt sich in ihrer Politik offenbar vom Ausland beeinflussen'“ bzw in der APA-OTS-Aussendung vom 4.2.2023 mit dem Titel „Lopatka: .FPÖ muss wegen ausländischem Einflusses ihre Parteienfinanzierung offenlegen'“ sinngemäß behauptet, dass die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) – Die Freiheitlichen für Anträge im Nationalrat Geld aus Russland entgegengenommen habe und die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) – Die Freiheitlichen Geld aus Russland erhalten habe. Wir widerrufen diese Behauptung als unwahr.
Österreichische Volkspartei (ÖVP)
öffentlich als unwahr zu widerrufen.“
Urteil noch nicht rechtskräftig
Zudem muss die ÖVP – bei sonstiger Exekution – der FPÖ die Verfahrenskosten in der Höhe von über 4.300 Euro ersetzen. Ob die ÖVP das Urteil akzeptiert, ist noch nicht bekannt.
Spannend wird, ob und wie sich dieses Urteil auf die zukünftige Berichterstattung über die FPÖ auswirkt.
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