23-Punkte-Plan der FPÖ gegen den Bevölkerungsaustausch

"Festung Österreich": 23-Punkte-Plan gegen den Bevölkerungsaustausch der FPÖ
Bild "Festung Österreich" mit Herbert Kickl: Info-DIREKT

Im #RemigrationsMonat September stellt Info-DIREKT den 23-Punkte-Plan zur „De-Attraktivierung Österreichs als Zielland für Wirtschaftsflüchtlinge und Scheinasylanten“ der FPÖ vor:

1. Asylstopp-Jetzt: Aussetzen der Asylanträge auf österreichischem Boden; Österreich hat genug geleistet. Die von Ex-Innenministerin Mikl-Leitner 2016 formulierte Obergrenze von 37.500 ist längst erreicht. Die Bundesregierung kann und muss eine „Notverordnung für eine Asyl-Obergrenze“ – die ,,Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit während der Durchführung von Grenzkontrollen“ gemäß § 36 ff Asylgesetz erlassen. Das Ziel muss NULL sein.

2. Ermöglichen von „Pushbacks“: Keine Zulassung von Asylanträgen von Fremden, die aus einem anderen EWR-Staat oder der Schweiz eingereist sind, zumal Österreich von sicheren Drittstaaten und von Ländern umgeben ist, die allesamt die Genfer Flüchtlingskonvention unterschrieben haben und Österreich somit nicht zuständig ist.

3. Verschärfung des Strafrahmens des § 114 FPG „Schlepperei“, um den Anreiz für die Schlepper zu schmälern; unterer Strafrahmen von mindestens 6 Monaten Freiheitsstrafe und entsprechende Erhöhung der bisherigen Obergrenzen.

4. Bestrafung von „geschleppten“ illegalen Migranten als Beteiligte (§ 12 StGB) im Zusammenhang mit § 114 FPG „Schlepperei“ und Behandlung aller Beteiligten als Täter im Sinne des § 12. Strafgesetzbuch. Somit soll der Geschleppte, der Nutznießer der Schleppung ist, genauso bestraft werden wie der Schlepper. Bisher ist im Fremdenpolizeigesetz der Geschleppte explizit von dieser Behandlung als Täter ausgenommen.

5. Überführung der Verwaltungsstraftatbestände der rechtswidrigen Einreise und des rechtswidrigen Aufenthalts in § 120 FPG in das gerichtliche Strafrecht, somit Verschärfung und Angleichung an die neuen Strafbestimmungen des § 114 FPG, einhergehend mit einer Erhöhung des Strafrahmens, zumal bisher nur eine Geldstrafe und eine Ersatzfreiheitsstrafe vorgesehen sind. Künftig soll der Fremde vom Gericht mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 2 Jahren bestraft werden können .

6. Einführung eines Delikts des „Asylbetrugs“ und von Maßnahmen gegen Asyl-Missbrauch: In jenen Fällen, in denen Asylwerber keine Asylgründe haben oder im Asylverfahren lügen (Alter, Heimatland, Reiseroute, etc.), soll das Recht auf Asyl verwirkt sein und sind diese Personen abzuschieben. Damit soll die Einführung eines strafrechtlichen Delikts des „Asylbetrugs“ einhergehen, welches Freiheitsstrafen in jenen Fällen vorsieht, in denen der Fremde bereits Leistungen aus der Grundversorgung erhalten hat.

7. Sofortiger Abbruch der Asylverfahren von straffälligen Asylwerbern bei jeder Form einer Straftat, einhergehend mit der sofortigen Außerlandesbringung und der Aberkennung des Asylstatus bzw. sonstiger Schutztitel.

8. Schaffung einer „innerkontinentalen Fluchtalternative“ – Asyl darf es nur mehr auf dem Kontinent geben, von dem die Migranten stammen.

9. Wiedereinführung von Ausreisezentren.

10. Schließung von Asylunterkünften in kleinen Gemeinden.

11. Rechtliche Verunmöglichung, an Asylanten die österreichische Staatsbürgerschaft zu verleihen.

12. Schaffung einer Staatszielbestimmung, wonach Österreich kein Einwanderungsland ist.

13. A-limine-Zurückweisung von illegal eingereisten Fremden, die in einer Grenzgemeinde zu einem Nachbarstaat angetroffen werden.

14. Restriktive Handhabung der sogenannten Familienzusammenführungen: keine Familienzusammenführungen mehr bei unbegleiteten Minderjährigen, sogenannten „Ankerkindern“ sowie für subsidiär Schutzberechtigte.

15. Echter Grenzschutz statt der gegenwärtigen Willkommenskultur, insbesondere durch die Errichtung technischer Sperren (Zäune) an der Grenze.

16. Jährliche Überprüfung der Aktualität der Fluchtgründe von Asylberechtigten bzw. subsidiär Schutzberechtigten.

17. Übernahme des dänischen Modells, Asylzentren, in denen die Asylwerber die Bearbeitung ihres Asylantrages abzuwarten haben, in Drittländern in Afrika zu errichten.

18. Abschluss weiterer Rückübernahmeabkommen, wobei Zahlungen im Rahmen der sogenannten Entwicklungszusammenarbeit nur bei Erfüllung dieser Rückübernahmen geleistet werden sollen .

19. Einführung der obligatorischen Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber.

20. Entschiedene Ablehnung des EU-Asyl- und Migrationspaktes, um Wirtschaftsflüchtlinge nicht aktiv in die EU zu holen.

21. Schaffung eines Dashboards „Illegale Einwanderung und Asyl“, welches wöchentlich die Aufgriffe und die Asylanträge – beide gegliedert nach Nationalitäten, Alter, Geschlecht und Bundesland – sowie die Anzahl an Außerlandesbringungen (freiwillige Ausreisen und zwangsweise Ausreisen) darstellt.

22. Durchführung einer Volksbefragung über den Kampf gegen die illegale Einwanderung und den Asylmissbrauch sowie für einen Asylstopp, echten Grenzschutz und kompromisslose Abschiebungen.

23. Schaffung von Transparenz und Kostenwahrheit über die fiskalische Wirkung der (illegalen) Zuwanderung nach Österreich und die sich daraus ergebenden Belastungen quer durch alle Ressorts, wie zum Beispiel für das Sozialsystem, Gesundheitssystem oder Bildungssystem. Was haben die illegalen Wirtschaftsmigranten die österreichischen Steuerzahler bisher gekostet und was werden sie noch kosten? Diese Kostenwahrheit muss im Zuge des Bundesrechnungsausschusses detailiert vorgelegt werden.

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