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Stephan Bothe: „Dieses Gutachten ist ein Sammelsurium von Lächerlichkeiten“

30. April 2026 / Deutschland

Stephan Bothe: „Dieses Gutachten ist ein Sammelsurium von Lächerlichkeiten“
Bild AfD-Landtagsabgeordneter Stephan Bothe: zVg

Ein veröffentlichtes Geheimgutachten des niedersächsischen Verfassungsschutzes zur Hochstufung der AfD Niedersachsen sorgt für Diskussionen. Im Info-DIREKT-Interview spricht der AfD-Landtagsabgeordneter Stephan Bothe über die Vorwürfe gegen seine Partei, den Umgang mit ostdeutschen Landesverbänden, den Begriff der Remigration und die Rolle des Verfassungsschutzes.

Info-DIREKT: Kürzlich wurde ein rund 200-seitiges Geheimgutachten des niedersächsischen Verfassungsschutzes zur Hochstufung der AfD Niedersachsen veröffentlicht. Entlarvt das Gutachten Ihre Partei jetzt als Verfassungsfeinde?

Stephan Bothe: Selbstverständlich nicht. Es entlarvt vielmehr den sogenannten Verfassungsschutz selbst, nämlich als eine politisch instrumentalisierte Behörde mit dem klaren Auftrag der Diffamierung und der Dämonisierung der AfD als einzige echte verbliebene Oppositionspartei um jeden Preis. Hier in Niedersachsen nahte nämlich das Ende der zweijährigen Beobachtungsphase der AfD durch den Verfassungsschutz, die bereits einmal - und damit maximal wie rechtlich möglich - verlängert worden war. Danach gab als zwei mögliche Alternativen: Einstellung der Beobachtung oder Hochstufung zu einem Beobachtungsobjekt von besonderer Bedeutung, als Synonym für „gesichert rechtsextrem“. Also musste eiligst dieses „Gutachten“ her, das ein Sammelsurium von Lächerlichkeiten ist und nicht einen einzigen Beleg dafür liefert, dass die AfD Niedersachsen nicht auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung steht.

Info-DIREKT: Kurz nach Fertigstellung des Geheimgutachtens untersagte das Verwaltungsgericht Hannover dem Verfassungsschutz, Ihre Partei weiter als „rechtsextrem“ zu bezeichnen. Was bedeutet das für das vorliegende Geheimgutachten und wie werden die Gerichte Ihrer Auffassung nach in letzter Instanz entscheiden?

Bothe: Das bedeutet für das „Geheimgutachten“, das sich übrigens ausschließlich aus öffentlichen Quellen speist, das es in einer ersten Bewertung vom Verwaltungsgericht offenbar als nicht ausreichend angesehen wird, um die vom Verfassungsschutz beabsichtigte Hochstufung der AfD Niedersachsen zu begründen und ich bin fest davon überzeugt, dass man auch in letzter Instanz zu keinem anderen Ergebnis kommen wird.

Info-DIREKT: Das Gutachten wirft Ihrer Partei einen zu engen Kontakt mit ostdeutschen AfD-Politikern wie Björn Höcke vor. Wie beeinflusst dieser Vorwurf Ihre zukünftige Zusammenarbeit mit den Ostverbänden?

Bothe: Hier erfindet der Verfassungsschutz eine Kontaktschuld der AfD zu sich selbst. Diese basiert sozusagen auf blindem Gehorsam gegenüber den Einstufungen der Behörde von anderen AfD-Landesverbänden. In Ermangelung tatsächlicher Fakten soll der Kontakt zu den eigenen Landesverbänden ein Beleg für Verfassungsfeindlichkeit sein. Das ist doch gleichermaßen kurios wie hochgradig abstrus und zeigt das ganze Dilemma des Verfassungsschutzes, nichts zu haben und trotzdem liefern zu müssen.

Info-DIREKT: Mitglieder Ihres Landesverbandes bezeichnen die etablierten Parteien regelmäßig als „Altparteienkartell“ und „Blockparteien“. Wie beurteilen Sie den Vorwurf des Geheimgutachtens, dass Sie dadurch die parlamentarische Demokratie delegitimieren?

Bothe: Ein Kartell ist ein Kartell, wenn es sich wie ein Kartell verhält. Jüngstes Beispiel: Um nach einem eventuellen AfD-Wahlsieg nicht die Kontrolle zu verlieren, haben die „demokratischen Parteien“ CDU, SPD, Linke, FDP und Grüne im Landtag in Sachsen-Anhalt in einer Allparteien-Koalition gegen die AfD eine sogenannte Parlamentsreform beschlossen. Damit können beispielsweise nun alle anderen Fraktionen im zweiten Wahlgang gemeinsam einen Landtagspräsidenten wählen, wenn die AfD stärkste Partei werden sollte. In Thüringen, wo die AfD mit Abstand stärkste Fraktion ist, hat man es ähnlich gemacht. CDU, Linke, BSW und SPD teilten sich das Präsidium untereinander auf und ließen die AfD komplett außen vor. Für ein solches Verhalten im parlamentarischen Betrieb gibt es zahllose weitere Beispiele, die Bezeichnungen „Altparteienkartell“ oder „Blockparteien“ kommen also nicht von ungefähr.

Info-DIREKT: Ein weiterer Vorwurf lautet, dass Ihre Partei die Bundesrepublik regelmäßig als totalitär und als „DDR 2.0“ bezeichnet. Halten Sie diese Form der Regierungskritik für legitim?

Bothe: Seit den ältesten Zeiten ist es so, dass im politischen Wettbewerb Zuspitzungen und Polemiken üblich sind. Man denke nur an die legendären Rededuelle von Herbert Wehner und Franz-Josef Strauß im Bundestag. Was auch heute noch bei anderen Parteien legitim ist, wird jedoch bei der AfD als möglicher Hinweis auf verfassungsfeindliche Bestrebungen gewertet. Auch hier wird natürlich vom Verfassungsschutz vorsätzlich mit zweierlei Maß gemessen.

Info-DIREKT: Die Linkspartei solidarisierte sich im April 2021 mit der linksextremistischen Hammerbande. Eine Linkspartei-Funktionärin forderte öffentlich die Erschießung von einem Prozent der reichsten Menschen. Können die Aussagen der AfD Niedersachsen im Geheimgutachten da mithalten?

Bothe: Wenn der Verfassungsschutz seine Aufgabe ernst nähme und wie gesetzlich vorgeschrieben agierte, wäre die Linkspartei längst wieder mindestens als extremistischer Verdachtsfall eingestuft. Hier haben wir es doch mit einer ganz anderen Qualität zu tun, Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele wird gebilligt und gar gefordert. Wenn es noch irgend eines Beweises bedurft hätte, dass der Verfassungsschutz auf dem linken Auge blind ist, dann hat er ihn hier durch seine Passivität eindrucksvoll geliefert.

Info-DIREKT: Im Gutachten steht, Ihre Partei würde durch das Vertreten eines ethnischen Volksbegriffs und die Forderung nach Remigration die Menschenwürde von Migranten herabwürdigen. Wie stehen Sie zum Begriff der Remigration?

Bothe: Mit Remigration in unserem Sinne ist die Abschiebung vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen gemeint, die das Land nicht freiwillig wieder verlassen. Nicht mehr und nicht weniger. Die politisch gewollte faktische Umgehung, bzw. der Missbrauch des Asylrechts durch hunderttausende Duldungen hat große Probleme in Deutschland geschaffen. Die grundsätzliche Rückführung Aufenthaltsunberechtigter ist eine notwendige Voraussetzung zur Normalisierung der Verhältnisse in vielen Bereichen in Deutschland.

Info-DIREKT: Niedersachsens Verfassungsschutz-Chef Dirk Pejril sagte in einem Interview, dass seine Behörde die Verfassung schütze, „und zwar, alles so, wenn’s geht nach Gesetz und Regelwerk“. Harmloser Versprecher oder unfreiwillige Selbstoffenbarung?

Bothe: Mit dieser Äußerung schlägt er in die gleiche Kerbe wie sein ehemaliger Amtskollege auf Bundesebene, Thomas Haldenwang, der bekundete, dass der Verfassungsschutz nicht allein zuständig sei, die Umfragewerte der AfD zu senken. Ich werte beide Aussagen als klares Eingeständnis ihrer Willfährigkeit gegenüber dem politischen Mainstream. Die „Gutachten“ dieser Behörden untermauern dies ja ein ums andere Mal eindrucksvoll.

Über Stephan Bothe


Stephan Bothe (geboren 1984 in Munster) sitzt seit 2022 für die AfD im niedersächsischen Landtag. Dort ist er stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion. Der gelernte Tischler und examinierte Altenpfleger kommt aus dem Raum Lüneburg, ist verheiratet und Vater von zwei Kindern.

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