Gestern wurde dem Ministerrat ein erstes Papier zum „Nationalen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ vorgelegt. Schon die Bezeichnung lässt aufhorchen – und offenbart grundlegende Probleme. Hier die wichtigsten fünf: (Video-Kommentar am Ende des Beitrags)
Ein Kommentar von Michael Scharfmüller und Christoph Grubbinder
Erstens: Verwendung eines Kampfbegriffes
„Rechtsextremismus“ ist ein linker Kampfbegriff und kein definierter Straftatbestand. Ein demokratischer Rechtsstaat darf nicht auf Grundlage überdehnter Schlagworte agieren. Wo Begriffe bewusst unscharf bleiben, steigt die Gefahr politischer Willkür. In einem demokratischen Rechtsstaat dürfte es so etwas eigentlich nicht geben.
Zweitens: Staatliche Diskurskontrolle
Besonders bedenklich ist die erklärte Absicht, bestimmte Begriffe wie „Bevölkerungsaustausch“ oder „Remigration“ aus dem öffentlichen Diskurs zu drängen. In einer Demokratie ist es nicht Aufgabe der Regierung, Debatten zu lenken oder missliebige Begriffe zu ächten. Der Staat hat die Aufgabe Diskursräume zu schaffen und die Meinungsfreiheit zu schützen. Staatliche Sprachregelungen sollten in einer Demokratie undenkbar sein.
Drittens: Bekämpfung der Opposition
Die Koordination des Aktionsplans soll vom DSN, also vom Verfassungs- und Staatsschutz ausgehen. Die Kernaufgabe dieser Behörde sollte eigentlich die Abwehr konkreter Gefahren sein und nicht die Steuerung gesellschaftspolitischer Programme mit klarer ideologischer Schlagseite. Was hier unter Federführung des schwarzen Innenministeriums und unter Mitwirkung des roten Justizministeriums und des pinken Bildungsministeriums geschieht, ist der Versuch die Meinungsbildung in Österreich mit staatlichen Mitteln im Sinne der Einheitsparteien zu beeinflussen. Zudem soll damit die einzige Opposition im Land, die FPÖ und ihr politischen Vorfeld entscheidend geschwächt werden. Auch das sollte in einem demokratischen Rechtsstaat eigentlich undenkbar sein.
Viertens: Linke Akteure als Gesinnungspolizei und Wahrheitsministerium
Dass linke Akteure wie das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) gemeinsam mit Ministerien, Behörden und nicht näher benannten „Experten“ als eine Art Gesinnungspolizei und Wahrheitsministerium auftreten, sollte in einem demokratischen Rechtsstaat eigentlich undenkbar sein.
Fünftens: Keine Transparenz, keine Kontrolle
Zudem stellt sich die Frage, wer dieses demokratiepolitisch ungesunde Zusammenspiel kontrolliert? Wer überprüft Rechtsstaatlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Transparenz? Das vorliegende Papier liefert darauf keine Antworten.
Umgang mit Kritikern
Wer all das kritisiert, läuft selbst Gefahr in den Fokus der neuen linken Einheitsfront zu geraten. Im ersten Papier des "Aktionsplans gegen Rechtsextremismus" darin wird nämlich das "Misstrauen gegenüber demokratischen Institutionen" als ein "zentrales rechtsextremes
Denkmuster" bezeichnet.
Ein Zeichen von Schwäche
Auf Dauer können die Einheitsparteien, ihre Medien, Vereine und "Experten" ihre Regierungsmacht durch Zensur und Meinungsverbote sicher nicht aufrechterhalten. Das beste und einzig legitime Mittel ein weiteres Erstarken der FPÖ zu verhindern, wäre endlich gute Politik für das Volk zu machen. Für ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne scheint das jedoch keine Option zu sein.
Hier ein kurzes Video-Kommentar zum Thema:
(Das Video können Sie auf unserem Telegram-Kanal herunterladen, um ihn dann in den sozialen Medien weiterzuverbreiten.)






