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Absurd: Verbotsgesetz-Verurteilung wegen Edda-Spruch und uraltem Symbol auf Todesanzeige

12. März 2026 / justiz

Absurd: Verbotsgesetz-Verurteilung wegen Edda-Spruch und uraltem Symbol auf Todesanzeige
Bild der Parte. Die Irminsul und der Spruch wurden von Info-DIREKT verdeckt.

René Schimanek, ehemaliger Büroleiter von Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ), wurde gestern am Landesgericht Krems wegen Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt. Sein Vergehen: eine Todesanzeige für seinen verstorbenen Vater, auf der ein uraltes germanisches Symbol und ein Spruch aus der Edda abgebildet waren. Der Fall zeigt einmal mehr, wie das Verbotsgesetz politisch missbraucht wird.

Ein Kommentar von Thomas Steinreutner

Nach dem Tod seines Vaters, des ehemaligen FPÖ-Landesrats Hans Jörg Schimanek senior, gestaltete René Schimanek Ende Dezember 2024 eine Parte - im Auftrag und nach den Wünschen des Verstorbenen. Auf dieser Todesanzeige war eine Irminsul und der Spruch „… und ewig lebt der Toten Tatenruhm" abgebildet. Die Parte wurde auf der Internetseite der Gemeinde Langenlois veröffentlicht.

Dafür wurde Schimanek heute von einem Geschworenengericht mit fünf zu drei Stimmen schuldig gesprochen. Bei einem Strafrahmen von ein bis zehn Jahren Haft erhielt er die Mindeststrafe von einem Jahr bedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein politisch gewünschtes Verfahren


Besonders brisant: Die Staatsanwaltschaft Krems wollte das Verfahren ursprünglich einstellen. Offenbar sahen die zuständigen Juristen vor Ort keinen Grund für eine Anklage. Doch auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft - also aus Wien - wurde trotzdem Anklage erhoben.

Weder Irminsul noch Edda sind nationalsozialistisch


Die Irminsul ist ein vorchristliches Zeichen, das den Weltenbaum der germanischen Mythologie darstellt. Der fränkische Gelehrte Rudolf von Fulda beschrieb sie als „columna universalis" - eine All-Säule. Karl der Große ließ eine Irminsul im Jahr 772 im Zuge der Sachsenkriege zerstören. Wir sprechen hier also von einem religiösen Symbol, das über tausend Jahre vor dem Nationalsozialismus existierte.

Auch der Spruch „… und ewig lebt der Toten Tatenruhm" stammt nicht aus der NS-Zeit, sondern aus der Edda. Die Edda ist eine Sammlung altnordischer Dichtungen aus dem Island des 13. Jahrhunderts und gilt als die wichtigste Quelle der germanischen Mythologie und Heldensagen. Generationen von Germanisten, Historikern und Literaturwissenschaftlern haben die Edda studiert. Sie nun als NS-Schrift darzustellen, ist absurd. Der Spruch bringt zum Ausdruck, dass die Verstorbenen durch ihre Taten weiterleben.

Dass uralte kulturelle Symbole und Weisheiten herangezogen werden, um einen Menschen im Jahr 2026 nach dem Verbotsgesetz zu verurteilen, ist kafkaesk. Was kommt als Nächstes? Werden wir bald die gesamte germanische und keltische Kulturgeschichte und die Wikinger kriminalisieren, weil sich die Nationalsozialisten einst bei ihnen bedient haben?

Den letzten Willen des Vaters erfüllt


Man muss sich vor Augen halten, was hier eigentlich geschehen ist: Ein Sohn hat den letzten Wunsch seines sterbenden Vaters erfüllt. Hans Jörg Schimanek senior hat sich diese Parte so gewünscht - mit der Irminsul und dem Edda-Spruch. Es ist eine Frage der Ehre, den letzten Willen eines Verstorbenen zu respektieren. Dass ein Sohn dafür wie ein Mörder vor einem Geschworenengericht gezerrt und verurteilt wurde, sagt mehr über den Zustand unserer Justiz aus als über den Angeklagten aus.

Wo bleibt Klenk?


Als ein Wiener Buchhändler wegen seines Sortiments ins Visier der Staatsanwaltschaft geriet, meldete sich Falter-Chefredakteur Florian Klenk lautstark zu Wort und kritisierte den Missbrauch des Verbotsgesetzes. Wir haben damals ausführlich darüber berichtet.

Ich bin gespannt, aber wenig zuversichtlich, dass sich Klenk auch dieses Mal zu Wort meldet. Denn hier trifft es jemanden aus dem rechten Lager - und da gilt offenbar anderes Recht. Doch genau das ist der Punkt: In einem Rechtsstaat darf es keine Rolle spielen, welche politische Gesinnung der Beschuldigte hat oder wer seine Angehörigen waren. Genau das ist beim NS-Verbotsgesetz aber nicht der Fall, es wird mittlerweile fast schon inflationär eingesetzt - oft gegen Menschen, die den Einheitsparteien kritisch gegenüberstehen.

Dieser Missbrauch des Verbotsgesetzes ist möglich, weil die Tatbestandsmerkmale viel zu undefiniert sind. Kritiker sprechen hier sogar von einer „uferlosen Weite".

Gesinnungsstrafrecht statt Rechtsstaatlichkeit


Was bei diesem Urteil passiert, ist im Kern Folgendes: Man zieht uralte Symbole und Weisheiten heran, um einem Menschen eine unerwünschte Gesinnung zu unterstellen - und verurteilt ihn dann für diese unterstellte Gesinnung. Dieses Vorgehen erinnert nicht nur an dunkle Zeiten, sondern auch an den lesenswerten Roman „Der Prozess" von Franz Kafka.

Wie u.a. hier angeführt, leidet das Verbotsgesetz an grundlegenden rechtsstaatlichen Mängeln: uferlos weite Tatbestandsmerkmale, drakonische Strafandrohungen und eine inflationäre Anwendung, die mit dem ursprünglichen Zweck - der Verhinderung einer Wiedererrichtung des NS-Regimes - nichts mehr zu tun hat.

Der Fall Schimanek reiht sich ein in eine lange Liste von Verfahren, bei denen das Verbotsgesetz nicht dem Schutz der Demokratie dient, sondern als Damokles-Schwert, das ständig über alle schwebt, die dem Establishment kritisch gegenüberstehen.

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