Die Schweiz gilt vielen Patrioten als großes Vorbild. Die Lupe tötet aber auch hier den Mythos: Am 4. September stehen in Zürich mehrere Aktivisten der patriotischen Gruppe „Junge Tat“ vor Gericht, weil sie öffentlichkeitswirksam für den Erhalt ihrer Heimat und den Schutz von Kindern und Familien in Aktion traten.
Ein Kommentar von Thomas Steinreutner
In der 17-seitigen Anklageschrift werden den Aktivisten der „Jungen Tat“ Aktionen vorgeworfen, die zwischen Februar 2022 und April 2024 stattgefunden haben. Dazu zählen die Teilnahme an einer Demonstration in Zürich, Banneraktionen auf Gebäuden, das Entzünden von Rauchkörpern sowie Protestaktionen gegen einen Pride-Gottesdienst und eine „Queer Story Time“.
Wenn linke Gruppen solche Aktionen durchführen, fällt das meist unter zivilen Ungehorsam und wird deshalb gar nicht verfolgt oder mit milden Verwaltungsstrafen belegt. Bei den Aktionen der „Jungen Tat“ wird jedoch mit einem anderen Maß gemessen. Der Grund dafür ist einfach erklärt: Die politischen Botschaften der Patrioten sind dem Schweizer Establishment wohl ein Dorn im Auge.
Störung einer "Queer Story Time"
Besonders deutlich wird das bei einer Aktion im Oktober 2022. Damals versuchten Aktivisten, bei einer „Queer Story Time“ im Tanzhaus Zürich ein Transparent zu entrollen. Die Aufschrift darauf lautete:
„FAMILIE STATT GENDER-IDEOLOGIE“
Die Staatsanwaltschaft sieht darin einen Angriff auf die sexuelle Orientierung der anwesenden Personen. Die Aktivisten hätten eine nicht-heterosexuelle Ideologie herabsetzen und gegenüber nicht-heterosexuellen Personen eine feindselige Haltung zum Ausdruck bringen wollen. Wörtlich wirft die Staatsanwaltschaft den Aktivisten vor:
„Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung“
Störung eines Pride-Gottesdiensts
Ähnlich argumentiert die Anklage bei einer Aktion in einem Pride-Gottesdienst im Juni 2022. Damals trugen Aktivisten ein großes Holzkreuz mit der Aufschrift „#NOPRIDEMONTH“ in die Kirche. Neben Hausfriedensbruch und der Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit sieht die Staatsanwaltschaft auch darin eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung.
Ohne Kritik keine Demokratie
Dabei lässt die Staatsanwaltschaft außer Acht, dass eine Demokratie nicht nur ermöglichen kann, dass Menschen ihr Leben völlig unterschiedlich gestalten. Eine Demokratie muss auch gewährleisten, dass diese Lebensformen, die dahinterliegenden Ideologien und die daraus abgeleiteten politischen Forderungen kritisiert werden können. Die Meinungsäußerungsfreiheit ist nämlich eine Grundsäule der Demokratie. Diese darf nicht untergraben werden, nur weil sich eine Minderheit durch Kritik in ihren Gefühlen verletzt sieht.
Das gilt umso mehr, wenn die Vertreter dieser Lebensformen und Ideologien selbst auf die politische Bühne treten und mit gezielter Lobbyarbeit, Demonstrationen, Veranstaltungen und Kampagnen gesellschaftliche Veränderungen bewusst herbeiführen wollen. Wer öffentlich für eine Veränderung der Gesellschaft wirbt, muss damit leben, dass andere diese Veränderung ablehnen und das ebenfalls öffentlich zum Ausdruck bringen. Hier haben weder der Gesetzgeber noch Staatsanwälte und Richter einzugreifen. Aufgabe des Staates ist es nämlich, den Rahmen für einen friedlichen Meinungswettstreit herzustellen und nicht einseitig in die Debatte einzugreifen.
So tolerant, dass es schon totalitär wird ...
Toleranz bedeutet, andere Lebensweisen zu dulden. Sie kann in einer freien Gesellschaft jedoch nicht bedeuten, dass diese Lebensweisen oder die damit verbundene politische Bewegung der Kritik entzogen werden. Wo Toleranz nur noch Zustimmung duldet, droht sie ins Gegenteil zu kippen, nämlich ins Totalitäre.
Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte geht hier sogar noch einen Schritt weiter. Demnach sind durch die Meinungsfreiheit auch Ideen geschützt, die Teile der Bevölkerung verletzen, schockieren oder beunruhigen. Pluralismus und Toleranz seien nämlich Voraussetzungen einer demokratischen Gesellschaft.
Unverhältnismäßig hohe Strafandrohung
Bemerkenswert ist übrigens auch das von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafmaß. Für einen der Angeklagten fordert sie eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten, davon sechs Monate unbedingt und neun Monate bedingt bei vier Jahren Probezeit. Dazu soll eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 100 Franken kommen, was umgerechnet etwa 12.800 Euro entspricht.
Auch wenn die Strafforderung nicht nur die beiden genannten Protestaktionen, sondern eine ganze Reihe weiterer Vorwürfe umfasst, erscheint das geforderte Strafmaß völlig unverhältnismäßig. Schließlich werden den Aktivisten keine schweren Gewalttaten vorgeworfen. Selbst bei den behaupteten Sachbeschädigungen gehen die Darstellungen von Staatsanwaltschaft und Aktivisten teilweise auseinander.
Der Verdacht steht deshalb im Raum, dass die Schweizer Behörden die unbequemen Aktivisten der „Jungen Tat“ mit diesem Prozess zum Schweigen bringen und auch andere kritische Schweizer davon abhalten wollen, selbst aktiv zu werden. Ganz nach dem Motto:
„Bestrafe einen, erziehe Hunderte!“
"Info-DIREKT Live-Podcast" zum Prozess in der Schweiz
Über weitere Details zu diesem Verfahren wird in der kommenden Woche einer der angeklagten Aktivisten in einem ‚Info-DIREKT Live-Podcast‘ sprechen. Folgen Sie Info-DIREKT auf YouTube und Telegram, um immer informiert zu bleiben!






