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Verbotsgesetz: "AUF1" analysiert das skandalöse „Aula“-Urteil

07. Dezember 2025 / justiz

Verbotsgesetz: "AUF1" analysiert das skandalöse „Aula“-Urteil
Bild: AUF1

Diese Woche wurde Martin Pfeiffer, ehemaliger Schriftleiter des 2018 eingestellten Magazins „Die Aula“, nach dem Verbotsgesetz für das Veröffentlichen von gewaltfreien Texten zu vier Jahren unbedingter Haft von einem Geschworenengericht in Graz verurteilt. "AUF1" widmete diesem demokratiepolitischen Skandalurteil eine eigene Sondersendung.

Ein Kommentar von Anton Moser

Martin Pfeiffer, war bisher ein gesetzestreuer und unbescholtener Bürger. Jetzt muss er vier Jahre mit Schwerverbrechern hinter Gitter, und zwar nicht weil er gemordet, geraubt oder vergewaltigt hätte. Nein, sein „Verbrechen“ war es, als Verantwortlicher eines kleinen Magazins Artikel veröffentlicht zu haben, die linken Aktivisten missfielen. Artikel, in denen keine Hakenkreuze zu sehen waren und kein NS-Regime verherrlicht wurde, sondern die mittels interpretationsfreudiger Gutachten in die Nähe des Nationalsozialismus gerückt wurden.

Ein politischer Schauprozess


Für AUF1-Chefredakteur Stefan Magnet ist dieses Urteil kein isolierter Justizirrtum, sondern Teil einer globalen Agenda gegen die Meinungsfreiheit. Dabei erinnert er an die Doktrin aus Brüssel und Davos. Magnet wörtlich:
„Die Meinungsäußerungsfreiheit in Europa, speziell in Österreich und in Deutschland, soll massiv eingeengt werden.“

Der Kampf gegen sogenannte „Desinformation“ sei in Wahrheit ein Kampf gegen jede Opposition, die sich dem Mainstream widersetzt, so Magnet.

Die Rolle der Gutachter


Besonders verstörend empfand AUF1-Innenpolitik-Redakteur Philipp Huemer manche Details, die er während dem Prozess beobachten konnte. So hätten die bestellten Gutachter eine fragwürdige Rolle gespielt. Anstatt neutral zu bewerten, hätten die Historiker des Instituts für Zeitgeschichte München praktisch die Anklageführung übernommen. Einer der Gutachter habe sich „von einem unabhängig agierenden Experten zu einem verlängerten Arm der Ermittlungsbehörde“ gewandelt. Harmlose Begriffe wie „Volk“ oder Kritik am „Zuwanderungswahnsinn“ wurden pathologisiert und kriminalisiert, so Huemer.

Anwalt Tomanek: „Alle Dämme gebrochen“


In der "AUF1"-Sondersendung kam auch der Wiener Rechtsanwalt Werner Tomanek zu Wort. Er zeigt sich fassungslos über das Vorgehen der Justiz und die Härte des Urteils. Für ihn ist damit eine rote Linie überschritten:
„Ich war bereits überrascht, dass ein derartiges Ermittlungsverfahren überhaupt denkbar ist in diesem Land ist.“

Tomanek kritisiert zudem, dass die Geschworenen mit hunderten Textpassagen und stundenlangen, tendenziösen Expertisen förmlich überrollt wurden, bis ein Freispruch kaum noch denkbar war.

Wissenschaftlich unsauber


Auch der Historiker Stefan Scheil zerpflückt in seiner Analyse die Methodik der Gerichtsgutachter. Das bloße Suchen nach Reizwörtern ohne historischen Kontext sei unwissenschaftlich und diene lediglich dazu, einen künstlichen Zusammenhang zum Nationalsozialismus zu konstruieren. Scheil dazu:
„Das ist eine ganz starke politische Instrumentalisierung.“

Die Gutachter hätten Begriffe wie den ethnischen Volksbegriff pauschal als „rassistisch biologistisch“ und damit als nationalsozialistisch diffamiert – eine Sichtweise, die historisch und völkerrechtlich nicht haltbar sei.

Zielscheibe FPÖ und Freie Medien


Das Fazit der AUF1-Sondersendung ist eindeutig: Es geht nicht nur um die bereits eingestellte „Aula“. Die Stoßrichtung ist größer. Zum einen soll die FPÖ über die „Kontaktschuld“ in ein kriminelles Eck gedrängt werden. Zum anderen sollen alternative Medien und kritische Bürger eingeschüchtert werden.
Stefan Magnet warnt deshalb eindringlich davor, dass hier ein Klima der Angst geschaffen werden soll, in dem sich niemand mehr traut, seine Meinung zu sagen. Trotzdem zeigt er sich kämpferisch:

„Wir haben kein Problem damit, in den Wettbewerb mit den Mainstream-Medien zu treten. Wenn aber das System gegen alternative Medien [...] alles auffährt, von Verfahren über Debanking über Zensur [...], dann ist das kein fairer Wettbewerb. Sie haben Angst vor dem fairen Wettbewerb.“

Hier können Sie die "AUF1"-Sondersendung direkt bei AUF1 oder YouTube ansehen:

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