Gesinnungsjustiz: Haftbefehl gegen bayerischen AfD-Abgeordneten

Gesinnungsjustiz: Haftbefehl gegen bayerischen AfD-Abgeordneten
Bild AfD-Politiker Daniel Halemba: Wilhelm Kachel

Aufgrund von angeblicher Volksverhetzung soll die Staatsanwaltschaft Würzburg den erst 22 Jahre alten AfD-Politiker Daniel Halemba per Haftbefehl suchen. Am Montag sollte er als Landtagsabgeordneter angelobt werden. Die AfD-Bayern spricht von staatlicher Repression. Hier die Hintergründe:

Im September wurde bei einer Burschenschaft in Würzburg (Teutonia Prag) eine Hausdurchsuchung durchgeführt, bei der Halemba Mitglied sein soll. Der Vorwurf: Verdacht auf Volksverhetzung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Gesucht soll nach Aufklebern und einer Flasche Wein worden sein, die jedoch nicht gefunden worden sein sollen. Stattdessen stellten die Beamten mehrere elektronische Geräte sicher. Über die Razzia, bei der auch das „Bayerische Fernsehen“ (BR) dabei war, berichtete das „Freilich“-Magazin ausführlich. Fünf Männer werden seither von der Staatsanwaltschaft als Beschuldigte geführt, darunter auch Halemba, gegen den nun ein offener Haftbefehl vorliegt.

Über den Haftbefehl, der gegen Halemba ausgestellt wurde, schreibt Rechtsanwalt Markus Haintz auf „X“:

„Es ist mir völlig schleierhaft, wie man wegen einer vermeintlichen Volksverhetzung einen Haftgrund begründen möchte.“

Solidarität mit Halemba

Die Solidarität mit Halemba im patriotischen Lager ist groß. Alle sind sich einig, dass es sich bei diesem Vorgehen der Justiz gegen einen frisch gewählten AfD-Landtagsabgeordneten um Gesinnungsjustiz handele. Auf „X“ machen einige Nutzer Bayerns Ministerpräsidenten Markus Söder und die CSU dafür verantwortlich. Sie erinnern in diesem Zusammenhang an die politische Willkür in der DDR. Fakt ist: Daniel Halemba hätte am Montag bei der konstituierenden Sitzung des bayerischen Landtags als jüngster Abgeordneter direkt neben dem Alterspräsidenten am Podium sitzen sollen. 

Die AfD-Fraktion im bayerischen Landtag erklärt zum Vorgehen der Justiz auf Telegram:

„Die Fraktion lässt sich von dieser Repression nicht einschüchtern. Diese Maßnahme ist ein Angriff auf unsere gesamte Partei. Sie wird uns nicht daran hindern, unseren Auftrag als gewählte Vertreter im Bayerischen Landtag wahrzunehmen!“

Justiz im Kampf gegen die Opposition

In einem Rechtsstaat ist der persönliche Bereich und die Freiheit eines Menschen besonders gut geschützt. Hausdurchsuchungen und Haftbefehle müssen daher gut begründet sein. In Deutschland dürfte es die Justiz damit nicht mehr so genau nehmen, wenn es gegen Regierungskritiker geht, wie beispielsweise auch der Fall von Querdenker Michael Ballweg zeigt. Ballweg wurde neun Monate in U-Haft genommen, weil ihm die Staatsanwaltschaft Betrug und Geldwäsche vorwarf. Nun stellte sich heraus, dass „kein hinreichender Tatverdacht“ dafür vorliegt, um ein Gerichtsverfahren gegen ihn zu eröffnen. Hier mehr dazu: tagesschau.de

Erinnert sei an dieser Stelle auch an das skandalöse Vorgehen der Justiz gegen Regierungskritiker Markus Krall:
(Leider gebe es noch zahlreiche andere Beispiele dafür, wie die Justiz gegen Oppositionelle vorgeht.) 

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