Kriminelle Organisation: Ermittlungen gegen Antifa aufgenommen

Kriminelle Organisation: Ermittlungen gegen Antifa aufgenommen
Symbolbild verhafteter Antifa-Aktivist: Info-DIREKT

Die Antifa-Szene in Wien ist in heller Aufregung: Gegen sie sollen Ermittlungen nach Paragraph 278a (Kriminelle Organisation) aufgenommen worden sein. In den letzten Tagen soll es sogar zu Festnahmen und einer Hausdurchsuchung  gekommen sein. In den etablierten Medien liest man davon noch nichts.

Kommentar von Michael Scharfmüller

Der im Volksmund als Mafia-Paragraph bekanntgewordene Gesetzestext ist äußerst umstritten. Völlig zu Unrecht wurde er bereits gegen sogenannte Tierrechtsaktivisten rund um Martin Balluch und gegen die Identitäre Bewegung eingesetzt. Beide Gerichtsverfahren verursachten enorme Kosten und endeten mit klaren Freisprüchen für die Angeklagten.

Nein zu Willkür

Als freiheitlich denkender Bürger spreche ich mich klar gegen Gummi-Paragraphen aus, die völlig willkürlich gegen politisch unliebsame Gruppen eingesetzt werden können. Bei der Antifa könnte jedoch erstmals der Straftatbestand einer kriminellen Organisation tatsächlich erfüllt werden. 

Rechtsstaatliche Prinzipien wahren

Bei aller Freude darüber, dass die gut vernetzte Antifa in Wien nun endlich genauer unter die Lupe genommen wird, bleibt zu hoffen, dass dieses Mal rechtsstaatliche Prinzipien gewahrt werden. Der Missbrauch von Gummiparagraphen ist nämlich auch dann abzulehnen, wenn es den politischen Gegner trifft. Zudem ist eine Beugung des Rechtsstaates gar nicht notwendig, um der Antifa heer zu werden. Es würde schon reichen, wenn man ihr den Geldhahn zudreht.

Schadenfreude

Etwas Schadenfreude kann ich mir dennoch nicht verkneifen, schließlich haben sich Antifa-Aktivisten auch wahnsinnig über den ungerechtfertigten Prozess gegen die IB gefreut und sogar den rechtswirksamen Freispruch heftig kritisiert. Nun dürfen diese Leute die eigenen Medizin kosten.  

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